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Bündnisplattform: 500 Euro Eckregelsatz - Kein Lohn unter 10 €

So „viel” steht ab 1. Juli 2009 alleinstehenden Hartz-IV-BezieherInnen für Nahrungsmittel und nicht-alkoholische Getränke pro Tag zu. Dieser Betrag entspricht zu 100 Prozent dem, was die unteren 20 % der Ein-Personen-Haushalte der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) für Ernährung ausgeben. Ihre Ausgaben sollen laut Regierung dem Bedarf entspre-chen.

Die EVS ist die Grundlage für die Festsetzung der Regelsätze. Mehr als 3,94 Euro pro Tag sind auf dieser Basis nicht möglich.

Ein Durchschnittserwachsener im Alter von 18 bis 64 Jahren braucht rund 2.550 kcal, wenn er sich ausreichend ernähren und bewegen will. Erhebungen des Forschungsinstituts für Kinderernährung in Dortmund ergaben, fortgeschrieben auf April 2009, dass ein Mensch 2,50 Euro pro 1.000 kcal braucht, um sich gesund zu ernähren.1

3,94 Euro reichen nur für 1.580 kcal pro Tag. Für 2.550 kcal braucht man demnach 6,38 Euro pro Tag. Pro Monat fehlen rund 73 Euro. Dass Hartz IV die Ernährungsausgaben von armen Leuten mit „Bedarf” gleichsetzt, ist unhaltbar.

→ 359 Euro bedeuten Mangelernährung

0,49 Euro pro Tag für öffentliche Verkehrsmittel und 0,28 Euro pro Tag für Besuche von Cafés oder Gaststätten



gesteht Hartz IV zu! Das schließt von der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben aus. Hartz-IV-BezieherInnen sollen zu Hause bleiben. Sie müssen schon für ein Monatsticket im öffentlichen Nahverkehr 30 bis 40 Euro drauflegen, und selbst in den wenigen Städten/Kreisen mit ‘Sozialtickets’ liegen die Preise teilweise erheblich über dem vom Regelsatz zugestandenen Bedarfsposten2. Bei „Verzehr außer Haus” werden nur die reinen Kosten für verzehrte Lebensmittel und Getränke anerkannt, die man zu Hause hätte. Zu Hause jemanden bewirten, ist ebenfalls nicht vorgesehen.

→ 359 Euro bedeuten Isolation

Die z.B. von ver.di geforderten 435 € sind zu wenig, weil damit zwar die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft deutlich stärker berücksichtigt, die Mangelernährung aber akzeptiert wird.

Andererseits: Wenn man aber die Ausgaben unterer Verbrauchergruppen als Grundlage der „Bedarfsberechnung” akzeptiert (wir tun es nicht), warum werden sie dann auf 359 € oder 435 € heruntergerechnet, obwohl sie ohne Warmmiete rund 500 € betragen? Warum sollen Hartz-IV-BezieherInnen schlechter leben als untere Verbrauchergruppen?

Die Bundesregierung gibt indirekt zu, dass man mindestens 500 Euro braucht, um einigermaßen über die Runden zu kommen. Denn sie federt bei ehemaligen Alg-I-BezieherInnen den Absturz in Hartz IV für ein Jahr mit einem Zuschlag von maximal 160 Euro monatlich ab.

Hartz IV – Bedrohung für Millionen Beschäftigte



Den vielen, die in der jetzigen Krise arbeitslos werden, droht sehr rasch Hartz IV und damit Mangelernährung und gesellschaftliche Isolation. Das lehnen wir ab.

→ Deshalb: 500 Euro als Eckregelsatz!

Gesetzlicher Mindestlohn: Mindestens 10 Euro brutto die Stunde, lohnsteuerfrei!



Das Hartz-IV-Niveau zeigt, wie ärmlich das Lohnniveau von Millionen LohnarbeiterInnen in Deutschland ist.

Wenn Alleinstehende 7,50 Euro/Std. brutto verdienen, haben sie im Durchschnitt noch Anspruch auf Hartz IV. Aber schon bei 7,50 Euro gesetzlichem Mindestlohn droht das Kapital, Hunderttausende arbeitslos zu machen.

Erst mit zehn Euro brutto liegt man deutlich über dem Hartz-IV-Niveau. Deshalb fordern wir einen gesetzlichen Mindestlohn von zehn Euro brutto die Stunde.

Der gesetzliche Mindestlohn muss als Existenzminimum lohnsteuerfrei sein!



Zehn Euro gesetzlicher Mindestlohn erscheint hoch, ist aber äußerst bescheiden. Für Familien reicht es nicht.

Ein Ehepaar mit zwei Kindern (5 und 9 Jahre) und einem Alleinverdiener hat Im Juli 2009 im Bundesdurchschnitt bis zu einem Nettoeinkommen von 1.924 Euro Anspruch auf ergänzendes Hartz IV (1.112 Euro Regelsätze, idyllische 502 Euro Warmmiete - Stand 12/2007 - und 310 Euro Freibetrag für Erwerbstätige).

Nur mit steuerfinanziertem Kindergeld und einem Nettolohn ab 1.600 Euro bzw. 12,30 Euro/Std. kommt man aus Hartz IV heraus, … wenn die Warmmiete 502 Euro beträgt.

In der jetzigen Krise setzt das Kapital verstärkt auf Lohnsenkungen. Hartz IV steht dem im Weg. Denn hier wird der Kinderbedarf, d.h. der Bedarf des Nachwuchses der Arbeitskräfte, wenigstens grundsätzlich anerkannt. Regelsatzsenkungen stehen also auf der Agenda der Arbeitgeber.

Erwerbstätige werden gegen Erwerbslose aufgehetzt, weil das Armutsniveau von Hartz IV noch über dem Hungerlohnniveau von Millionen liegt. Wer für Kürzungen bei Hartz IV eintritt, kämpft nicht gegen Faulenzer, sondern für die Senkung von Löhnen und für die eigene Verarmung, wenn man nach einem Jahr Erwerbslosigkeit Hartz IV beantragen muss. Wer für einen Eckregelsatz von 500 Euro kämpft, kämpft auch für Lohnerhöhungen!

„Haste ma ne Milliarde?”



Wir hören sie jammern.

Es jammern alle, die milliardenschwere Gewinnsteuersenkungen und die Abschaffung der Vermögenssteuer für nichts Besseres verwendet haben als für Ausschüttungen an Aktionäre, Rückkäufe ihrer eigenen Aktien, Firmenübernahmen und Finanzwetten, Gewinnentnahmen aus ihren Firmen, Monatsgehälter ab 100.000 Euro, Monatspensionen ab 50.000 Euro und den entsprechenden Luxuskonsum.

Jetzt wollen diese Leute die Folgen ihres Profitsystems auf die ganze Gesellschaft abwälzen! Dagegen kämpfen wir und stellen uns ihnen mit unseren Forderungen entgegen!

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Fußnoten


1) http://www.500-euro-eckregelsatz.de/mat/foerdern-durch-mangelernaehrung-a5.pdf



2) Damit das Flugblatt auch in Regionen, wo substantielle Erfolge in Sachen Sozialticket errungen werden konnten, widerspruchsfrei verteilt werden kann, wurde am 3. Juli an dieser Stelle eine nachträgliche redaktionelle Änderung des Aufruftextes vorgenommen. Bis zum 3. Juli war hier formuliert: "Sie müssen schon für ein Sozialticket im öffentlichen Nahverkehr 30 bis 40 Euro drauflegen."



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