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Brief der LAG aller Jobcenter in NRW an Arbeitsminister Hubertus Heil zur Explosion der Heiz- und Energiekosten
In einem Brief vom 16.02.2022 an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vom 16.02.2022 weist die LAG aller Jobcenter in NRW darauf hin, dass es aufgrund der enormen Preissteigerung zu einem bisher nicht gekannten Ausmaß von Energiearmut kommen wird. Die in den Regelleistungen festgesetzten Energiepreise in keiner Weise den Preisentwicklungen der jüngsten Vergangenheit Rechnung tragen und es nicht gelingen wird, die Stromabschläge aus den Regelsätzen zu tilgen. Die wirtschaftliche Situation wird sich somit immer weiter zuspitzen und hier dringender Handlungsbedarf geboten ist. Die LAG argumentiert mit der Entscheidung des BVerfG zu den Regelsätzen aus dem Jahr 2014, in der das BVerfG gefordert hat, dass bei kurzfristigen Preissteigerungen vom Gesetzgeber gehandelt werden muss. Nach Einschätzung der LAG ist jetzt dieser Handlungsbedarf gegeben.
Dem Brief der LAG kommunaler Jobcenter ist nichts hinzuzufügen, er ist vollkommen zutreffend. Das BMAS muss JETZT handeln und Lösungen schaffen. Diese könnten lauten: Sofortzuschlag von 100 EUR für jeden SGB II / SGB XII und AsylbLG – Leistungsbeziehenden oder Übernahme nach § 21 Abs. 6 SGB II für alle laufenden und einmaligen Energiekosten, die oberhalb des Betrages sind, der im Regelsatz enthalten ist. Ebenso eine komplette Anwendung der Angemessenheitsfiktion nach § 67 Abs. 3 SGB II/§ 141 Abs. 3 SGB XII auf alle Heizkosten und Betriebskostennachzahlungen, unabhängig davon, ob die KdU zuvor wegen Unangemessenheit oder fehlender Umzugserfordernis bereist gesenkt wurde.
Hier geht es nun zum Brief der LAG der Jobcenter NRW: https://t1p.de/1oddb