Aktuelles Archiv

Beratungshilfe PKH Änderungen 2014



 



Hier gesammelte Hilfestellungen und Infos dazu.



 



In Bochum läuft es noch einigermassen gut mit der Beratungshilfe. Das Amtsgericht hätte aber bei Beantragung gerne einen Nachweis, dass zuvor eine „Sozialberatung“ in Anspruch genommen worden ist. Die eine bezahlte Stelle in Bo ist ziemlich überlastet, die „Ehrenamtlichen“ auch. Letztere wären besser  beim Kampf gegen Hartz IV und den ganzen Scheiss aufgehoben, statt sich hier den Arsch aufzureissen für eine Aufgabe, die an sich von stadt- und staatswegen organisiert werden müsste.



 



In der Anlage dazu ein Papier der „Initiative zur Förderung unabhängiger Sozialberatung“ aus 2004. Und unsere Bescheinigung über eine stattgefundene Beratung nebst einer Beschreibung, wie und wo der Beratungshilfeschein zu erlangen ist. Mit Telefonnummern des „Bürgerservice“ des Amtsgerichts und der entsprechenden Kontaktstelle für Anwälte und Anwältinnen.



 



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Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts (PKHuBerHÄndG k.a.Abk.) G. v. 31.08.2013 BGBl. I S. 3533 (Nr. 55); Geltung ab 01.01.2014-04-05



 



http://www.buzer.de/gesetz/10916/index.htmoder mit vielen Materialien:



 



http://www.bundesgerichtshof.de/DE/Bibliothek/GesMat/WP17/P/Prozesskostenhilfe.html



 



http://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/prozessrecht/neues-prozesskosten-und-beratungshilferecht_206_214644.html(kritisch)



 



Gesetzliche Grundlagen – was draus geworden ist:



 



Auszüge aus den wichtigsten Gesetze zum Thema Prozesskostenhilfe:



 



1. Zivilprozessordnung (ZPO)



2. Sozialgesetzbuch 12 (SGB XII)



3. Barbetragsverordnung (BarbetrV)



4. Beratungshilfegesetz (BerHG)



 



hier: http://www.pkh-rechner.de/gesetz.html



 



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Praxishinweise für die Beratungshilfe und für die Prozesskostenhilfe



 



Hrsg.: Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg e.V. -



AG Sozialrecht des Ausschusses Arbeit und Existenzsicherung – Nov. 2013



 



1. Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts zum 01.01.2014



 



http://www.liga-bw.de/uploads/media/1311_Uebersicht_Aenderungen_Prozesskostenhilfe_und_Beratungshilferecht_Handreichung.pdf



 



Liga_BW_BeratH_PKH_Änd_2014



 



2. Antrag auf Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe



 



http://www.liga-bw.de/uploads/media/1311_Antrag_auf_Bewilligung_von_Prozesskosten_bzw_Beratungshilfe_Praxishinweise.pdf



 



Liga_BW_Antrag_BeratH_PKH_2014



 



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PKH-fix – Prozeßkostenhilfeberechnung



 



PKH-fix berechnet auf der Grundlage der regelmäßigen Einkünfte und Ausgaben des Antragstellers die PKH-Raten bzw. ermittelt einen Anspruch auf ratenfreie Prozesskostenhilfe. Die maßgeblichen Regelsätze und Freibeträge werden berücksichtigt, auch für den Partner und bis zu vier Unterhaltsberechtigte. Druck- und Exportfunktionen stehen zur Verfügung.



 



http://www.pkh-fix.de/ oder hier:



 



http://www.pkh-rechner.de/



 



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neue Formulare zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe in NRW



 



http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/prozesskostenhilfe/   darin:



 



1. Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (vorläufige Version)



 



http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/prozesskostenhilfe/erkl_zp1a.pdf  (1,35 MB)



 



2. Broschüre: Was  Sie über Beratungs- und Prozesskostenhilfe wissen sollten



 



https://broschueren.nordrheinwestfalendirekt.de/herunterladen/der/datei/prozesskostenhilfe-pdf/von/beratungs-und-prozesskostenhilfe/vom/staatskanzlei/2   (1,45 MB)



 



3. Antrag auf Festsetzung der Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts



 



http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/prozesskostenhilfe/hkr_120a_rvg.pdf 



 



4. Antrag_Bewilligung_Beratungshilfe_14-01-01 (633 kb)



 



http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/beratungshilfe/AG_I_1.pdf



 



5. Beratungshilfeliquidation



 



http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/beratungshilfe/hkr_119_beratungshilfeliquidation.pdf



 



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Kritisches  Material aus Januar 2013:



 



Aend_PKH+BeratH-G_12-11-14



 



Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts



 



http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/114/1711472.pdf



 



Links zu Stellungnahmen BRAK + DAV + DRB ganz unten



 



Verdi weist darauf hin, dass am meisten Menschen mit wenig Kohle im Zivil-/ Familienrecht davon betroffen sein werden.



 



http://erwerbslose.verdi.de/aktuelles_aktionen/beratungs-prozesskostenhilfe/



 



darin: Info und Unterschriftenliste:



 



http://erwerbslose.verdi.de/aktuelles_aktionen/beratungs-prozesskostenhilfe/data/Info-und-Unterschriftenliste.pdf 



 



und: Verdi-Elos_Aend_PKH+Berath-G_Position_und_Analyse:



 



http://erwerbslose.verdi.de/aktuelles_aktionen/beratungs-prozesskostenhilfe/data/Positionspapier-und-Analyse.pdf 



 



Aus dem tacheles-forum:



 



„Nach Art 1 Nr 2 und Art 2 Nr 1 dieses Gesetzentwurfes ist jede Klage oder Rechtsberatung immer dann mutwillig, wenn eine Person, die genügend finanzielle Mittel hat, um keine Beratungs- oder Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen zu können, trotz Erfolgsaussichten nicht klagen würde.



 



Wer bitte will das beurteilen und anhand welcher Grundlagen?



 



Das ist ein Freifahrtschein, um jede beliebige Klage für mutwillig zu erklären.



 



Bislang sind nur dann Klagen oder Rechtsberatungen mutwillig, wenn keine Erfolgsaussichten bestehen. Nun sollen auch Klagen mutwillig werden, bei denen sehr wohl Erfolgsaussichten bestehen, aber z.B. finanziell unabhängige Personen nicht klagen würden. Dies zielt klar erkennbar auf eine Geringfügigkeitsregelung ab, die gerade diejenigen trifft, die mit jedem Euro rechnen müssen.



 



Wer will/soll dafür Kriterien festlegen, die ihrer Natur nach nur rein subjektiv und willkürlich sein können? Auf diese Frage gibt u.a. Art 1 Nr 6 dieses Gesetzentwurfes Antwort: der Prozessgegner!



 



Im Klartext heißt dies u.a., dass das Jobcenter maßgeblich mitentscheidet, ob die Rechtsberatung und -verfolgung eines Hilfebeziehers mutwillig ist, oder nicht.



 



Hier wird der Bock zum Gärtner gemacht.



 



Das kann man nur als Vergewaltigung des Rechts bezeichnen.



 



Künftig erfahren Arbeitgeber, Sozialleistungsträger, Finanzämter, Rentenversicherung etc. das und wenn jemand anwaltliche Beratung benötigt, klagt oder verklagt wird und deshalb Beratungs- oder Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen will/muss, weil das Gericht von diesen Personenkreisen Auskünfte zu Einkommen und Vermögen des Antragstellers einholen darf.



 



Sozialdatenschutz ade.



 



Das Gericht darf nunmehr sogar ohne besondere Voraussetzung Sachverständige laden und Gutachten einholen, um die Angaben des Antragstellers zu seinem Einkommen und Vermögen sowie seine Erfolgsaussichten zu überprüfen. Die Kosten derselben hat dabei der Antragsteller zu zahlen, wenn sein Antrag mangels Erfolgsaussichten oder Mutwilligkeit (s.o.) abgelehnt wird.



 



Das kann man nur als Abschreckungsklausel bezeichnen.“



 



als PDF Datei hier verfügbar http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/114/1711472.pdf



 



Quelle: http://forum.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=1869940 



 



Mehr:



 



Der Deutsche Richterbund (DRB) zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts:



 



https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA120601826&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp 



 



BRAK + DAV zu Änderung PKH- u. BerH-Recht



 



 



https://www.juris.de/jportal/portal/t/2qp6/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA120601968&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp



 



Historie:



 



RefE_Aend_PKH_BerH-Recht



 



http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/RefE_Gesetz_zur_Aenderung_des_Prozesskostenhilfe_und_beratungshilferechts.pdf?__blob=publicationFile  



 



Der (ehedem) aktuelle Stand:



 



http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/broschueren/Beratungshilfe_Prozesskostenhilfe.pdf?__blob=publicationFile 



 

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