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ARD-Panorama reiht sich ein in die Medienkampagne für Sozialleistungsabbau
In dem am 18. März 2004 ausgestrahlten Beitrag "Stütze für Reiche - Sozialamt zahlt teure Privatschulen" setzt Panorama sich mit Leistungen nach § 35 a KJHG/ SGB VIII auseinander.
Zu Wort kommen überwiegend Kommunalpolitiker und leitende Kommunalbedienstete. Gemeinsamer Tenor aller Befragten: Die Kosten für Leistungen nach dem o.g. Paragraphen sind in den letzten Jahren explosionsartig gestiegen. Gründe dafür werden pauschal in moralisch ungerechtfertigter Inanspruchnahme der Leistungen durch Wohlbetuchte gesucht, die unter Ausnutzung von angeblichen "Grauzonen des Gesetzes" auf diese Weise den Besuch teurer Internate und Privatschulen für ihre Sprößlinge finanzieren. Verwiesen wird auch auf die Hilflosigkeit der zuständigen Behörden, die von finanziell gut versorgten Anspruchsberechtigten mit einer Phalanx von teuren, namhaften Gutachtern, teuren Anwälten und rechtlich wohl informierten Schulträgern konfrontiert werden und aufgrund dieser "feigen Materialüberlegenheit" den Wünschen der Antragsteller nachgeben müssen.
Fazit der Sendung ist die Aufforderung an das Familienministerium, endlich tätig zu werden und diesen unerträglichen Zustand zu beenden.
Erinnern wir uns kurz an die maßgeblichen Bestimmungen des SGB VIII:
Die vorgenannte Hilfe kann ambulant, teilstationär (Tageseinrichtungen) oder stationär (Heime, therapeutische Wohngemeinschaften) gewährt werden.
Sie richtet sich an Kinder und Jugendliche, bei denen infolge seelischer Störungen die Fähigkeit zur Eingliederung in die Gesellschaft in erheblichem Umfang beeinträchtigt ist, beispielsweise an Kinder mit sog. endogenen und exogenen Psychosen, an Kinder mit Neurosen und Persönlichkeitsstörungen, und auch an Kinder mit ADS oder Legasthenie, die wegen der Schwere ihrer Störung von seelischer Behinderung bedroht sind (Aufzählung ist nicht vollständig!)
Nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ist die Definition im Interesse der einer Eingliederung bedürftigen und fähigen Menschen weit auszulegen.
Die unterhaltspflichtigen Eltern werden bei Inanspruchnahme der Leistungen nach § 35 a KJHG auf der Grundlage der §§ 91 bis 94 des SGB VIII zu den Kosten der Massnahme herangezogen.
Bei ambulanten Maßnahmen werden die Eltern nicht zu den Kosten herangezogen. Bei teilstationären und stationären Hilfen werden die Eltern, in deren Haushalt das Kind vor Beginn der Massnahme gelebt hat, zu einem Kostenbeitrag in Höhe der durch die Unterbringung eingesparten Aufwendungen herangezogen. Wenn Eltern und Kind nicht zusammenlebten, geht der Unterhaltsanspruch auf den Jugendhilfeträger über. Er errechnet sich dann nach dem altersentsprechenden Satz der Düsseldorfer Tabelle, und zwar 80% des Satzes bei stationärer und 15 % bei teilstationärer Unterbringung.
Der Gesetzgeber hat also durchaus dafür gesorgt, dass Eltern, deren Kinder auf Eingliederungshilfe angewiesen sind und diese auch erhalten, sich im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit an den Kosten beteiligen müssen.
Dies vorab als Basisinformation zu der von Panorama angesprochenen Problematik.
Aber Panorama hat nicht nur Auswüchse angeprangert!
Panorama hat die generelle Forderung erhoben, dass der Staat endlich tätig werden muß, um einem weiteren Ausbluten der kommunalen Kassen durch ungerechtfertigte Inanspruchnahme der durch besagten Paragraphen gewährten Sozialleistungen vorzubeugen.
Ein Hinweis darauf, dass die Sozialämter, die vor Inkrafttreten des KJHG beauftragt waren, Eingliederungshilfen auch für seelisch behinderte Kinder im Rahmen von § 39 BSHG zu gewähren, unterbleibt.
Für diese Leistungen waren auch nicht die kommunalen, sondern die Landessozialämter zuständig. Die haben natürlich in den Zeiten des allgemeinen Sparzwangs die Gelegenheit gerne genutzt, die Kosten gesetzlich völlig korrekt auf die kommunalen Jugendämter zu verlagern.
Läßt sich so nicht der Anstieg der Fallzahlen und der Kosten bei den Kommunen völlig sachlich erklären?
Nach der Sendung hätte man erleichtert aufatmen können, weil Panorama darüber aufklärt, dass nicht nur die arbeitsscheue Unterschicht sich in der sozialen Hängematte ausruht, sondern dass auch die finanzstarke Oberschicht in gleicher Weise nicht davor zurückschreckt, öffentliche Hilfen in Anspruch zu nehmen, wenn dies das private Portemonnaie schont.
Aber es bleibt ein bitterer Nachgeschmack auf der Zunge und die Frage, warum Panorama titelt: "…Sozialamt zahlt teure Privatschulen", wenn doch die Jugendämter zahlen?
Und die Erinnerung kommt hoch, dass vor gar nicht langer Zeit eine Medienkampagne ("Florida-Rolf") dafür sorgte, dass Sozialleistungen kurzfristig gestrichen wurden - die Hilfe für Deutsche im Ausland nach § 119 BSHG.
Das Rezept ist altbewährt: Erzeuge öffentlichen Unmut und die Politiker, die ihrerseits auf ihre Pfründe nicht verzichten wollen, werden schleunigst reagieren.
Panorama kann und wird auch jederzeit behaupten, es handele sich um ein bloßes, entschuldbares Versehen, wenn es die Leistungen im Bereich des BSHG ansiedelt.
Vor dem Hintergrund der allgemeinen in dieser unserer Republik geführten Diskussion über Sozialleistungen, die die Republik sich nicht mehr leisten kann/will/darf, muss ich unterstellen, dass diese Fehlinformation die Absicht hatte, eine weitere Medienkampagne einzuläuten, um eine weitere, in den öffentlichen Etats nicht allzu bedeutsame Sozialleistung auszuschließen.
Erst trifft es die kleineren Gruppen und dann?
Im übrigen hat die Sendung schon wie beabsichtigt gewirkt: In einigen Kommunen schwitzen die Sachbearbeiter der Jugendämter über Vorlagen, die von den örtlichen Mandatsträgern zur Problematik angefordert wurden …
Stübbken
Zu Wort kommen überwiegend Kommunalpolitiker und leitende Kommunalbedienstete. Gemeinsamer Tenor aller Befragten: Die Kosten für Leistungen nach dem o.g. Paragraphen sind in den letzten Jahren explosionsartig gestiegen. Gründe dafür werden pauschal in moralisch ungerechtfertigter Inanspruchnahme der Leistungen durch Wohlbetuchte gesucht, die unter Ausnutzung von angeblichen "Grauzonen des Gesetzes" auf diese Weise den Besuch teurer Internate und Privatschulen für ihre Sprößlinge finanzieren. Verwiesen wird auch auf die Hilflosigkeit der zuständigen Behörden, die von finanziell gut versorgten Anspruchsberechtigten mit einer Phalanx von teuren, namhaften Gutachtern, teuren Anwälten und rechtlich wohl informierten Schulträgern konfrontiert werden und aufgrund dieser "feigen Materialüberlegenheit" den Wünschen der Antragsteller nachgeben müssen.
Fazit der Sendung ist die Aufforderung an das Familienministerium, endlich tätig zu werden und diesen unerträglichen Zustand zu beenden.
Erinnern wir uns kurz an die maßgeblichen Bestimmungen des SGB VIII:
§ 35 a: Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
(1) Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, haben Anspruch auf Eingliederungshilfe.
Die vorgenannte Hilfe kann ambulant, teilstationär (Tageseinrichtungen) oder stationär (Heime, therapeutische Wohngemeinschaften) gewährt werden.
Sie richtet sich an Kinder und Jugendliche, bei denen infolge seelischer Störungen die Fähigkeit zur Eingliederung in die Gesellschaft in erheblichem Umfang beeinträchtigt ist, beispielsweise an Kinder mit sog. endogenen und exogenen Psychosen, an Kinder mit Neurosen und Persönlichkeitsstörungen, und auch an Kinder mit ADS oder Legasthenie, die wegen der Schwere ihrer Störung von seelischer Behinderung bedroht sind (Aufzählung ist nicht vollständig!)
Nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ist die Definition im Interesse der einer Eingliederung bedürftigen und fähigen Menschen weit auszulegen.
Die unterhaltspflichtigen Eltern werden bei Inanspruchnahme der Leistungen nach § 35 a KJHG auf der Grundlage der §§ 91 bis 94 des SGB VIII zu den Kosten der Massnahme herangezogen.
Bei ambulanten Maßnahmen werden die Eltern nicht zu den Kosten herangezogen. Bei teilstationären und stationären Hilfen werden die Eltern, in deren Haushalt das Kind vor Beginn der Massnahme gelebt hat, zu einem Kostenbeitrag in Höhe der durch die Unterbringung eingesparten Aufwendungen herangezogen. Wenn Eltern und Kind nicht zusammenlebten, geht der Unterhaltsanspruch auf den Jugendhilfeträger über. Er errechnet sich dann nach dem altersentsprechenden Satz der Düsseldorfer Tabelle, und zwar 80% des Satzes bei stationärer und 15 % bei teilstationärer Unterbringung.
Der Gesetzgeber hat also durchaus dafür gesorgt, dass Eltern, deren Kinder auf Eingliederungshilfe angewiesen sind und diese auch erhalten, sich im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit an den Kosten beteiligen müssen.
Dies vorab als Basisinformation zu der von Panorama angesprochenen Problematik.
Aber Panorama hat nicht nur Auswüchse angeprangert!
Panorama hat die generelle Forderung erhoben, dass der Staat endlich tätig werden muß, um einem weiteren Ausbluten der kommunalen Kassen durch ungerechtfertigte Inanspruchnahme der durch besagten Paragraphen gewährten Sozialleistungen vorzubeugen.
Ein Hinweis darauf, dass die Sozialämter, die vor Inkrafttreten des KJHG beauftragt waren, Eingliederungshilfen auch für seelisch behinderte Kinder im Rahmen von § 39 BSHG zu gewähren, unterbleibt.
Für diese Leistungen waren auch nicht die kommunalen, sondern die Landessozialämter zuständig. Die haben natürlich in den Zeiten des allgemeinen Sparzwangs die Gelegenheit gerne genutzt, die Kosten gesetzlich völlig korrekt auf die kommunalen Jugendämter zu verlagern.
Läßt sich so nicht der Anstieg der Fallzahlen und der Kosten bei den Kommunen völlig sachlich erklären?
Nach der Sendung hätte man erleichtert aufatmen können, weil Panorama darüber aufklärt, dass nicht nur die arbeitsscheue Unterschicht sich in der sozialen Hängematte ausruht, sondern dass auch die finanzstarke Oberschicht in gleicher Weise nicht davor zurückschreckt, öffentliche Hilfen in Anspruch zu nehmen, wenn dies das private Portemonnaie schont.
Aber es bleibt ein bitterer Nachgeschmack auf der Zunge und die Frage, warum Panorama titelt: "…Sozialamt zahlt teure Privatschulen", wenn doch die Jugendämter zahlen?
Und die Erinnerung kommt hoch, dass vor gar nicht langer Zeit eine Medienkampagne ("Florida-Rolf") dafür sorgte, dass Sozialleistungen kurzfristig gestrichen wurden - die Hilfe für Deutsche im Ausland nach § 119 BSHG.
Das Rezept ist altbewährt: Erzeuge öffentlichen Unmut und die Politiker, die ihrerseits auf ihre Pfründe nicht verzichten wollen, werden schleunigst reagieren.
Panorama kann und wird auch jederzeit behaupten, es handele sich um ein bloßes, entschuldbares Versehen, wenn es die Leistungen im Bereich des BSHG ansiedelt.
Vor dem Hintergrund der allgemeinen in dieser unserer Republik geführten Diskussion über Sozialleistungen, die die Republik sich nicht mehr leisten kann/will/darf, muss ich unterstellen, dass diese Fehlinformation die Absicht hatte, eine weitere Medienkampagne einzuläuten, um eine weitere, in den öffentlichen Etats nicht allzu bedeutsame Sozialleistung auszuschließen.
Erst trifft es die kleineren Gruppen und dann?
Im übrigen hat die Sendung schon wie beabsichtigt gewirkt: In einigen Kommunen schwitzen die Sachbearbeiter der Jugendämter über Vorlagen, die von den örtlichen Mandatsträgern zur Problematik angefordert wurden …
Stübbken