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Anspruch auf Übernahme von Schulbuchkosten und Zuzahlungen zu Schulbüchern

Das Bundessozialgericht hat in zwei aktuellen Urteilen entschieden, dass ein zusätzlicher Anspruch auf Übernahme von Schulbuchkosten besteht, wenn diese nicht nach landesrechtlichen Bestimmungen übernommen werden oder es dafür keine Befreiung gibt (BSG v. 08.05.2019 - B 14 AS 6/18 R und B 14 AS 13/18 R).  Dieser Übernahmeanspruch besteht trotz der Änderungen beim Bildungs- und Teilhabepacket zum 1. August 2019.

Diese Urteile sind verbindliches Recht und müssen von den Jobcentern angewendet werden. Kein Jobcenter hat hier mehr Ermessen.  

In der Folge haben jetzt auch schon zwei Sozialgerichte entschieden, das  dieser Anspruch sich auch auf die Übernahme der nach landesgesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Eigenanteile oder Selbstbehalte für Schulbücher bezieht (SG Köln v. 29.05.2019 – S 40 AS 352/19; SG Düsseldorf v. 5.08.2019 – S 35 AS 3046/19 ER).

Aufgrund der viel zu niedrigen Regelsätze im SGB II, im SGB XII und beim AsylbLG möchten wir dazu aufrufen, die Übernahme der Kosten für Schulbücher tatsächlich zu beantragen

Es ist zu erwarten, dass die Jobcenter und Sozialämter trotz klarer Rechtslage diese Anträge ablehnen. Trotzdem sollten sich die AntragstellerInnen nicht abschrecken lassen, sondern in das Rechtsmittelverfahren  einsteigen. Das bedeutet: Widerspruch gegen die etwaige Ablehnung einlegen und darauf verweisen, dass es sich um einen eindeutigen Anspruch handelt. 

Auch wäre zu überlegen,  nach der behördlichen Ablehnung und Einlegung eines Widerspruchs unmittelbar ins einstweilige Rechtsschutzverfahren (Eilklage) zu gehen. Ob das Sozialgericht kleine Beträge (unter 80 EUR) als eilbedürftig ansieht, ist wackelig, im normalen Klageverfahren aber dürfte die Chance annähernd bei  100 % liegen.

Daher jetzt Schulbuchkosten, Leihgebühren, Zuzahlungen zu Schulbüchern beantragen!

Hier ein Musterantrag:  Musterantrag Schulbuchkosten

Sollten Sie rechtliche Hilfe benötigen, wenden Sie sich an örtlicher Beratungsstellen /Anwälte, diese können Sie hier finden: www.my-sozialberatung.de

Hier sind jetzt die Basisinitiativen, Wohlfahrtsverbände, die Parteien, die sich für die ausgegrenzten  Menschen einsetzen gefragt, diesen Anspruch jetzt massiv publik zu machen und durchzusetzen. 

Harald Thomé / Tacheles Onlineredaktion  

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