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Achtung Vermögen schützen: Leisten Sie sich jetzt noch was Schönes! — Eine Kampagne der BAG-SHI

Denn ab 1. August 2006 gelten für alle Arbeitslosengeld II-BezieherInnen geringere Freibeträge für frei verfügbares Vermögen. Das bedeutet für viele, dass sie ganz aus dem Leistungsbezug herausfliegen, weil dann ein Teil des Sparguthabens die neuen Freibeträge übersteigt. Mit der Neuregelung greift die große Koalition erneut in die Taschen der Erwerbslosen.

Die große Koalition verschärft das Gesetz zum Arbeitslosengeld II (Alg II) bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr. Die Gesetzesänderung bringt für Erwerbslose spürbare materielle und rechtliche Einschnitte. Die Neuregelungen erschweren den Zugang zum Leistungssystem, sie schärfen bereits vorhandene Sanktionierungs- und Kontrollinstrumente und fügen neue hinzu, und sie konstruieren umfassende Unterhaltspflichten, die mit dem bürgerlichen Recht nicht zu vereinbaren sind.

Das bereits Anfang Juni vom Bundestag verabschiedete Gesetz sieht außerdem vor, das frei verfügbare Vermögen, das die Alg II-BezieherInnen besitzen dürfen, von 200 auf 150 € pro Lebensjahr zu reduzieren. Das wird dazu führen, dass weitere Tausende Bedarfsgemeinschaften erst von ihren Ersparnissen zehren müssen, bevor sie (wieder) einen Anspruch auf Alg II haben.

Im Gegenzug wird der Freibetrag für das für die Altersvorsorge festgelegte Vermögen um 50 € auf 250 € pro Lebensjahr erhöht. Doch mit dem Abzug von 50 € beim frei verfügbarem Vermögen auf der anderen Seite bringt die Erhöhung keinem Leistungsbezieher einen Vorteil. Selbst den Wenigen, die mit ihrem Vermögen die strengen Voraussetzungen für die Alterssicherung erfüllen, bleibt mit der Neuregelung kein Cent mehr fürs Alter.

Ein Beispiel: Frauke Fuchs (50) lebt alleine und bezieht Alg II. Mit ihrem Sparguthaben von 10.000 € liegt sie gerade noch innerhalb des gesetzlich vorgesehenen Freibetrages. Mit dem zur Alterssicherung festgelegten Vermögen liegt sie weit unter dem Freibetrag, Frauke erhält sich zudem für alle Fälle mit viel Mühe einen kleinen „Guthabenpuffer” auf dem Girokonto. Hier erlaubt das Alg II-Recht einen „Ansparbetrag” von 700 €. Im Juli plant Frauke die Anschaffung von Küchengeräten, einem neuen Sofa, einem Fernseher und ein paar netten „Klamotten” im Gesamtwert von 1.950 €. Außerdem spendet sie 50 € an die BAG-SHI. Nein, sie ist nicht größenwahnsinnig geworden. Frauke weiß, dass ihr ab August nur noch 8.000 € verfügbares Vermögen zustehen. Den Differenzbetrag gibt sie lieber im Juli für etwas Nützliches aus, als im August für ca. drei Monate den Anspruch auf Alg II zu verlieren. Sie hat Recht, denn das ist völlig legal und normal.

Die Bundesregierung gibt vor, die Altersvorsorge zu fördern. Tatsächlich befördert mit sie mit einem billigen Taschenspielertrick Hartz IV-Betroffene aus dem Alg II-Bezug und raubt ihnen ihre Ersparnisse. Das sollten Sie sich nicht gefallen lassen. Geben Sie die Differenz zwischen altem und neuem Freibetrag einfach aus. Bis 31. Juli können Sie frei über diesen Vermögensanteil verfügen.

Leisten Sie sich was Schönes, Nützliches, Kleidsames…!

  • Haben Sie noch Fragen? Suchen Sie eine unabhängige Beratungsstelle auf.
  • Geben Sie diese Information weiter, damit es nicht Ihre „Hartz IV-GenossInnen” trifft!
  • Schließen Sie sich mit anderen Betroffenen zusammen, um sich gegen die Unzulänglichkeiten von Hartz IV/Alg II zu wehren!


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