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Absenkung der Regelleistung von jungen Erwachsenen — Der Gesetzesentwurf zur Verschärfung des SGB II liegt nun vor und es ist ein Horrorkatalog!



Der Kern dabei ist die Absenkung der Regelleistung von 345 EUR auf 276 EUR für die unter 25 - Jährigen. Der Koalition geht es dabei aber nicht nur um die Einsparung von Geld (0,5 Mrd. EUR) (Ziff. 2.6 S. 30 Koalitionsvertrag), ihr geht es vielmehr dabei um ein strategisches Projekt: Absenkung der Regelleistungen überhaupt.

Dieses Projekt soll zunächst an dem Personenkreis der unter 25-jährigen durchgesetzt werden, es lässt sich daran auch ganz gut verkaufen, und auch die Stammtische lassen sich damit herrlich bedienen. Dieser Personenkreis soll nicht „auf Kosten der Allgemeinheit eine eigene Wohnung beziehen bei gleichzeitigem Bezug der vollen Regelleistung” (Begründung zu Nr. 5 Buchstabe c), und dann kommt die Erklärung: „dies ist den Betroffenen auch zuzumuten, weil § 3 Abs. 2 SGB II vorsieht, dass Jugendliche unverzüglich in eine Arbeit, Ausbildung oder Arbeitsgelegenheit zu vermitteln sind” (Begründung zu Nr. 6 Buchstabe a).

Die Absenkung der Regelleistung bei den unter 25-jährigen ist ein Testballon: Bekommen sie es durch oder stößt es auf breiten Protest? Wenn es nicht auf breiten Protest stößt, steht zu vermuten, dass diese Regelleistungssenkung in Zukunft auf alle arbeitsfähigen Leistungsbezieher nach dem SGB II ausgeweitet wird.

Das ist nichts Neues, Angela Merkel hat dies schon unter Rot/Grün immer wieder gefordert (Absenkung der Regelleistung für Arbeitsfähige um 30 % ), genauso wie dies BDI/BDA (Bund Deutscher Industrieler / Bund Deutscher Arbeitgeber) schon seit längerem fordert oder auch der allseits beliebte Prof. Sinn.

Kern des Projekts ist es, die Regelleistung derart abzusenken, dass eine Existenzsicherung mit ALG II nicht mehr möglich ist. Damit soll durch Aushungern eine Arbeitsaufnahme erzwungen werden. Wie das auszusehen hat, hat grade am Wochenende der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) kundgetan: es müsse ein Umdenken in der Arbeitsmarktpolitik stattfinden. Dabei müsse der Grundsatz "Erst Arbeit, dann Transfer" gelten. Der DIHK spricht sich für schärfere Zumutbarkeitskriterien und Sanktionen gegen Langzeitarbeitslose aus, die sich weigern, Niedriglohnjobs anzunehmen. Dabei müsse es zumutbar sein, Jobs zu Stundenlöhnen von drei Euro anzunehmen. Bisher müssen nur Arbeitslosengeld – II -Empfänger unter 25 Jahren mit Leistungskürzungen rechnen, wenn sie sich weigern, eine Beschäftigung aufzunehmen. Diese Regelung solle auf alle Leistungsbezieher ausgeweitet werden, schreibt der DIHK.

Es stecken im Gesetzestext noch sehr viel weitere Schweinereien drin, so sollen z.B. Partner von Hilfeempfängern voll unterhaltspflichtig werden für die nicht von ihnen stammenden Kinder (Nr. 3 bb) ), oder dass bei unter 25-jährigen, wenn diese ohne Zustimmung der Behörde eine Wohnung anmieten, überhaupt keine Miete mehr zu übernehmen ist (Nr. 6 a), oder dass unter 25-jährige nur Erstausstattung erhalten, wenn die Behörde dem Auszug und der Anmietung zugestimmt hat (Nr. 6 2. Abs.).

In der Gesamtheit kann man davon sprechend, daß den unter 25-jährigen ALG II – Beziehern bürgerliche Rechte, wie Existenzsicherung, freie Wahl des Wohnortes mit dem Gesetzesentwurf aberkannt werden sollen.

Hinsichtlich der Höhe der Regelleistungen hat der DPWV Ende 2005 in einer Untersuchung veröffentlicht, daß die Regelleistung auf 420 EUR erhöht werden müsste, in einer zweiten Untersuchung hat der DPWV die Auswirkungen der zu geringen Regelleistung untersucht, und ist zu dem Ergebnis gekommen: Die Kinderarmut hat in der Bundesrepublik eine historisch neue Dimension erreicht, und ALG II sei „zu wenig für zu viele", und dies mit der Forderung verbunden, die Regelleistung um 19 % zu erhöhen. Der Verein Klartext hat im Oktober 2005 die Forderung erhoben, die Regelleistung auf 500 EUR zu erhöhen.

Es ist nun Protest und Widerstand nötig!



Ein breiter Protest und Widerstand kann – nach unserer Einschätzung – die Regierungspläne kippen. Die Regierung hat kein Interesse an „Sozialprotesten” in diesem Land, sie würde eher die Regelleistungskürzung zurücknehmen. Eine solche Protestwelle würde die Koalition zerreißen, und es ist anzunehmen, dass die SPD dann einknicken wird.

Aus Sicht von Tacheles könnte und sollte eine Protestbewegung hier ansetzen und sich Etappenziele setzen. Etappenziele könnten und sollten sein:

  • Keine Regelleistungskürzungen für junge Erwachsene!
  • Keine Zustimmungspflicht zum Auszug für junge Erwachsene!
  • Keine Aberkennung von bürgerlichen Rechten für junge Erwachsene!
  • Weg mit der Unterhaltspflicht für Stiefkinder!
  • Statt Schikane, Verfolgungsbetreuung und Ein-Euro-Jobs – versicherungspflichtige Arbeit für Erwerbslose!
  • Existenzsichernde Regelleistung von 500 EUR!


(Das sind jetzt keine ausgefeilten Forderungen, sondern anvisierte Etappenziele, die mit Sicherheit von der sozialen Bewegung noch ausgefeilt und diskutiert werden müssen.)

Eine Protestbewegung könnte sich an und über die örtlichen Montagsdemos formieren. Da, wo es sie nicht gibt, sollten sie neu aufgelegt / reaktiviert werden. Es könnten auch überörtliche Punkte gefunden werden, so beispielsweise die Demo am 18. Februar 2006 gegen Zwangsumzüge und Wohnraumzerstörung.

Es sind zudem sie Sozial- und Wohlfahrtsverbände und die Gewerkschaften aufgerufen, jetzt tätig zu werden, denn was jetzt durchgesetzt werden soll, tangiert diese unmittelbar.

Aufruf



Die Koalition versucht jetzt einen „Durchmarsch” an Verschärfungen, sie könnte sich damit einen strategischen Fehler erlaubt haben. Lasst es uns zu ihrem strategischen Fehler ausbauen! Damit sich daran eine breite Protest- und Widerstandsbewegung in diesem Land entwickelt, die der Regierung entgegenruft: Basta – jetzt reicht es!

Tacheles – Online Redaktion
Harald Thomé



Hintergrund:


  • Update: Die große Koalition setzt Grundrechte für Erwerbslose außer Kraft — Gesetze werden im Eilverfahren durchgepeitscht
  • Tacheles Pressemitteilung vom 14. Februar 2006 [PDF 198 KB]
    Erwerbslosenverbände rufen zu Protest gegen Leistungskürzung auf!
  • Stellungnahmen der Sachverständigen vom 13. Februar 2006 im Bundestag zu den Verschärfungen [PDF 500 KB]
  • Gesetzesentwürfe zur Änderung SGB II [PDF 165 KB]
  • Tacheles Veröffentlichung zur Koalitionsvereinbarung
  • Koalitionsvertrag [PDF 638 KB]
  • Pressemitteilung von BAG-SHI und Tacheles vom 11. Januar 2005 [PDF 64 KB]
  • Text zur geplanten Ausdehnung der gesteigerten Unterhaltspflicht bei jungen Erwachsenen

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