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31. Januar ist Widerspruchstag — Arbeitslose sollten gegen ihren ALG II - Bescheid Widerspruch einlegen, wenn Zweifel an der Richtigkeit bestehen.

Mit diesem Aufruf wollen wir Euch auf unseren Aktionsvorschlag „31. Januar ist Widerspruchstag” für die kommende Woche aufmerksam machen und euch spontan zum Mitmachen gewinnen. Wir halten es für notwendig, dass der allzu gefälligen Berichterstattung im Zusammenhang mit Hartz IV medienwirksam etwas entgegengesetzt wird, um noch möglichst viele Alg II-BezieherInnen zum Widerspruch zu ermutigen. Die Regierung behauptet, die Einführung von Alg II sei erfolgreich verlaufen, alles sei reibungslos über die Bühne gegangen und die Fehler zu Lasten der LeistungsbezieherInnen hielten sich in Grenzen. Alle, die jetzt bis über die Ohren in der Beratungsarbeit stecken und sich vor Anfragen kaum retten können, haben da ganz andere Erfahrungen gemacht:

Ein Großteil der Bescheide ist schlichtweg falsch, es herrscht Chaos und große Unwissenheit in den „Jobcentern” und Agenturen und viele haben selbst Mitte Januar noch kein Geld auf dem Konto.

Das Problem ist, dass die Betroffenen es oft gar nicht merken, wenn ihnen Leistungen vorenthalten werden. Die Bescheide sind kaum lesbar und die Einzelberechnungen sind selbst für Fachleute kaum nachvollziehbar.

Deshalb schlagen wir vor, in der kommenden Woche in/vor möglichst vielen Ämtern/Agenturen unter dem Motto „31. Januar ist Widerspruchstag” aktive Widerspruchsberatung zu machen, auf mögliche Fehler hinzuweisen und Betroffene zum Widerspruch anzuregen. Flankiert werden sollte die Aktion mit dem Verteilen von Infoflugblättern und die wichtigsten Musterwidersprüche sollten zum Ausfüllen bereitgehalten werden. Die Aktion kann auch dazu genutzt werden, die örtlichen Medien noch einmal auf die skandalöse Art und die Folgen der Alg II-Einführung mit der Brechstange zu stoßen.

Die Aktion „31. Januar ist Widerspruchstag” wird eingeleitet durch eine gemeinsame Pressemitteilung der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), von Tacheles e.V. und BAG-SHI. In der bundesweiten Pressemitteilung, die am heutigen Freitag veröffentlicht wird, werden Betroffene zum Widerspruch aufgefordert und die Unzulänglichkeit der Bescheide angeprangert. Sie ist nachfolgend abgedruckt. Infomaterial für Widerspruchsberatung findet Ihr unter:



Die KOS, Tacheles e.V. und BAG-SHI rufen alle lokalen Gruppen und Bündnisse dazu auf, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten an der Aktion zu beteiligen.




Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen
Tel: 030/86 87 67-00
info@erwerbslos.de
www.erwerbslos.de



Tacheles e.V.
Tel: 0202/31 84 41
info@tacheles-sozialhilfe.de
www.tacheles-sozialhilfe.de



Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen (BAG-SHI)
Tel: 069/27 22 08 96
mob: 0160/4 25 89 10
info@bag-shi.de
www.bag-shi.de
Kampagne „Vorsicht! Arbeitslosengeld II”
www.alg-2.info.de

Pressemitteilung zu dieser Aktion



ALG II: 31. Januar ist Widerspruchstag



Arbeitslose sollten gegen ihren ALG II - Bescheid Widerspruch einlegen, wenn Zweifel an der Richtigkeit bestehen. Dazu rufen die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen e.V. (BAG-SHI) und Tacheles e.V. auf. Wird kein Widerspruch eingelegt, dann werden auch fehlerhafte und rechtswidrige Bescheide für den Bewilligungszeitraum von bis zu neun Monaten rechtskräftig, warnen die Erwerbslosen-Verbände. Für die große Masse der Bescheide läuft die Widerspruchsfrist am 31. Januar aus.

Während die Bundesregierung und die Arbeitsagentur die Einführung des Arbeitslosengeldes II positiv bewerten, sprechen die Erwerbslosenverbände von einem „katastrophalen Start auf Kosten der Erwerbslosen”.

„Die Bescheide sind weder nachvollziehbar noch begründet und haben eine extrem hohe Fehlerquote” erläutert Harald Thomé von Tacheles. „Lieber einen Widerspruch zuviel als zuwenig einlegen” ergänzt Martin Künkler von der Koordinierungsstelle, „denn vielen Bescheiden sieht man gar nicht an, dass sie falsch sind.”

KOS, BAG-SHI und Tacheles schätzen, dass die überwiegende Mehrheit der Bescheide fehlerhaft und rechtswidrig ist. Die Beratungsstellen nehmen eine Fehlerquote von bis zu 90 % an. Vor allem bei Miet- und Heizkosten werde unzulässig gekürzt und bei der Anrechnung von Einkommen nicht alle Absetz- und Freibeträge berücksichtigt. Mancherorts würden leistungserhöhende Elemente wie etwa der Mehrbedarf für Schwangere oder der Absetzbetrag für private Versicherungen in Höhe von 30 Euro systematisch in allen Bescheiden unterschlagen. Im Einzellfall kann es sich um mehrere hundert Euro zu wenig im Monat handeln. „Wer jetzt keinen Widerspruch einlegt verschenkt unter Umständen bares Geld, das dringend zum Leben gebraucht wird” so Frank Jäger von der BAG-SHI.

Für Bescheide, die noch im letzten Jahr verschickt wurden, endet die Widerspruchsfrist am 31.1.2005. Für in diesem Jahr erstellte Bescheide beginnt die Widerspruchsfrist von einem Monat mit dem Erhalt des Bescheides. Widersprüche müssen innerhalb der Frist bei der im Bescheid angegebenen, zuständigen Stelle eingegangen sein. KOS, BAG-SHI und Tacheles empfehlen Arbeitslosen, die Widerspruch in den nächsten Tagen persönlich bei den zuständigen Ämtern abzugeben und sich den Eingang bestätigen zu lassen.

Mustertexte für Widersprüche sowie weitere Tipps und Hinweise zur rechtlichen Gegenwehr bieten die Internetseiten der Verbände:

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