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2. Okt: Bundesweiter Aktionststag: Tacheles verlegt Sozialberatung in die City
Zum Aktionstag zieht die Sozialberatung in die Innenstadt
Am 2. Oktober veranstalten bundesweit ca. 30 Erwerbsloseninitiativen und Gruppen einen Aktionstag, um auf die rechtsfreien Räume in den bundesdeutschen Jobcentern und auf geplante Verschärfungen des Sozialgesetzbuch II (SGB II) für Beziehende von Arbeitslosengeld-II-Leistungen hinzuweisen.
In Wuppertal wird der Erwerbslosenverein Tacheles an diesem Donnerstag Aktionen auf dem Von-der-Heydt-Platz in der Elberfelder Innenstadt durchführen. Der Verein verlegt anlässlich des Aktionstages seine Sozialberatung dorthin. Außerdem wird es während der angemeldeten Protestkundgebung Redebeiträge und Informationen für PassantInnen und Interessierte geben. Während der Aktionen wird das Tacheles-Beratungsteam von 9:00 bis 14:00 Uhr Beziehenden von Sozialleistungen Rede und Antwort stehen.
Der Verein kritisiert schon seit langem die Zustände und die Gewährungspraxis in den Wuppertaler Jobcentern. „Viele Ratsuchende beschweren sich bei uns darüber, dass eingereichte Unterlagen häufig verloren gehen und mehrfach beim Jobcenter abgegeben werden müssen“, erläutert Harald Thomé, Vorsitzender von Tacheles e.V. „Außerdem reagiert das Jobcenter Wuppertal nicht flexibel auf geänderte Einkommensverhältnisse. Leistungsberechtigte warten oft Wochen und Monate auf Bewilligungsbescheide in denen die Änderungen berücksichtigt sind“, erläutert er. Der Verein fordert unter anderem mehr Rechtssicherheit für Leistungsbeziehende. Neben der zügigen Bescheidung und Auszahlung von Leistungen gehören auch Aufklärung und Beratung sowie die zweifelsfreie Bestätigung eingereichter Schreiben zu den Dingen, die in einer Behörde eigentlich selbstverständlich sein sollten.
Außerdem will Tacheles zusammen mit den anderen Erwerbslosengruppen öffentlich auf die geplanten Verschlechterungen für Hartz-IV-Beziehende hinweisen, die zurzeit im Rahmen einer umfangreichen Gesetzesänderung unter dem verharmlosenden Deckmantel «Rechtsvereinfachungen im SGB II» diskutiert werden. „Viele dieser Änderungsvorschläge, die von Länderministerien und der Bundesagentur für Arbeit eingebracht wurden, haben insgesamt das Ziel, die Rechtsposition von Leistungsberechtigten weiter auszuhöhlen und den Behörden noch weniger rechtstaatliches Handeln abzuverlangen“, fasst Thomé die Einschätzung der Initiativen zusammen. „Der «rechtsfreie Raum» Jobcenter soll legalisiert werden, indem der Gesetzgeber die Jobcenter noch weiter zu Sonderrechtszonen erklärt.“
Damit das Gesetzgebungsverfahren nicht wie bisher unbemerkt im stillen Kämmerchen abläuft, wollen die Erwerbslosengruppen und -organisationen mit Ihrer Kampagne «AufRECHT bestehen: Kein Sonderrecht in Jobcentern!» auf die drohenden Verschärfungen aufmerksam machen und öffentliches Bewusstsein dafür erzeugen.
Informationen zur Kampagne «AufRECHT bestehen» unter http://www.aufrecht-bestehen.de
Aus der Tacheles Presseerklärung vom 28.09.2014