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„Enthemmte Justiz“ beim Berliner Sozialgericht agiert weiter


Der letzte Tacheles-Beitrag „Zum Umgang des Berliner Sozialgerichts mit EU-Bürgern“ hat offenbar einiges Aufsehen am SG Berlin erregt. Die 191. Kammer des Gerichts hat sich sogar hinreißen lassen, in einem Urteil direkt darauf Bezug zu nehmen. Rechtsanwalt Volker Gerloff, der den Kläger vertritt, wird im Urteilstext gebeten, „zur Kenntnis zu nehmen, dass es sich hierbei [der Verweisung von EU-Bürgern auf ihr Heimatland] weder um eine – wie von ihm eingewendet wird (vgl. Peter, in: taz vom 10.01.2017, S. 4: ‚Wer nicht arbeitet, soll gehen‘, s.a. Thomé, unter https://tacheles-sozialhilfe.de/tickerarchiv/zum-umgang-des-berliner-sozialgerichts-mit-eu-bürgern.html: ‚Zum Umgang des Berliner Sozialgerichts mit EU-Bürgern‘) – ‚enthemmte‘ noch isolierte Rechtsprechung ‚einiger Kammern des SG Berlin‘ handelt“.

Weiter erklärt die Vorsitzende Richterin sinngemäß, dass es wünschenswert wäre, wenn der Anwalt die Anwendung des „Heimatlandprinzips“ nicht nur in Verbindung mit rechtsextremen Parolen bringen würde, sondern auch eine rechtliche Auseinandersetzung darbieten würde.

In einem Urteil so auf einen Anwalt „einzuprügeln“ erscheint äußerst unprofessionell, unsouverän und auch rechtlich bedenklich. Die im Urteil zitierten Artikel (taz und Tacheles) wurden nicht zum Gegenstand des Verfahrens gemacht, so dass sich darauf auch keine Erwägungen des Urteils stützen dürfen. Letztlich handelt es sich aber auch nicht um rechtliche Erwägungen, sondern die verärgerte Mitteilung einer Richterin, dass sie auf den Anwalt wirklich sauer ist. So etwas gehört nicht in ein Urteil, Frau Richterin.

Inhaltlich ist dazu anzumerken:


-       Der Anwalt hat sich ausführlich und umfassend mit der Rechtslage in seinen Schriftsätzen auseinandergesetzt. Er hat aber auch auf die Ähnlichkeiten zwischen rechtsextremen Parolen und richterlichen Äußerungen hingewiesen. Wünschenswert wäre hier, dass solche Ähnlichkeiten nicht zu beklagen wären. 

-       Dass die Anwendung des „Heimatlandprinzips“ als „enthemmte Justiz“ bezeichnet wird, entspricht einer Meinungsäußerung, die sehr gut begründet werden kann. Die Aussage bezieht sich auf die Studie „enthemmte Mitte“, wonach rechtsextreme Auffassungen mittlerweile in der Mitte der Gesellschaft angekommen sind. Dass das „Heimatlandprinzip“ seit langem ein nationaler Wunschtraum des braunen Randes der Gesellschaft ist, ist eine Tatsache. Dass dieses Prinzip nun – bereits vor der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage dafür(!) – von der Justiz angewandt wurde, darf und muss als „enthemmt“ bezeichnet werden. 

-       Dass die Anwendung des „Heimatlandprinzips“ in der Rechtsprechung isoliert wäre, wurde nie behauptet. Glücklicherweise ist es aber auch eine Tatsache, dass nicht alle Richter diesem Prinzip folgen – weder am SG Berlin, noch an anderen Gerichten. Insofern ist es zutreffend, von „einigen Kammern des SG Berlin“ zu sprechen.



Hier der Urteilstext, der sich auf unseren Tacheles-Beitrag bezieht im Wortlaut:
 
„Der Kläger-Prozessbevollmächtigte wird gebeten zur Kenntnis zu nehmen, dass es sich hierbei weder um eine — wie von ihm eingewendet wird (vgl. Peter, in: taz vom 10.01.2017, S. 4: „Wer nicht arbeitet, soll gehen"; s.a. Thomé, unter: http://tacheles- sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2168/: „Zum Umgang des Berliner Sozialgerichts mit EU-Bürgern") - „enthemmte" noch isolierte Rechtsprechung „einiger Kammern des SG Berlin" handelt (vgl. zum fortbestehenden Meinungsstreit in der Instanz-Rechtsprechung ausführlich: Pattar/Sartorius, ASR 1/20217, S. 10 ff.). Eine differenzierte Auseinandersetzung mit den — soeben ausgeführten – rechtlichen Argumenten anstelle eines Rückzuges auf eine pauschale Vorwurfshaltung, wonach es sich hierbei schlicht um eine „sehr nah an der rechtsextremen Parole „Deutsche zuerst!" (BI. 105, 121 d. GA) und „mit Forderungen der NPD und AfD nahezu deckungsgleiche" (BI. 120 d. GA) Rechtsprechung handele, wäre tatsächlich sehr wünschenswert.“

Das entsprechende Urteil des SG Berlin, Urteil v. 08.03.2017 – S 191 AS 1670/13, die entsprechenden Passagen finden sich auf Seite 15

Harald Thomé
Tacheles-Onlineredaktion  



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