Aktuelles Archiv
Zum praktischen Umgang mit der Einstellung des Barscheckverfahrens (ZzV) und dem Verhalten von Behörden, die sich weigern, Leistungen auf andere Weise zu „übermitteln“
Was tun, wenn Jobcenter, Sozialamt und Asylbehörden sich weigern, bei Personen ohne eigenes Konto, die zustehenden Sozialleistungen nicht auf andere Weise zugänglich zu machen.
Umfassende Infos zur Einstellung von Zahlungsanweisungen und zum Umgang damit
Zum 1. Oktober 2025 stellen Jobcenter, Sozialämter, Asylbehörden und Rentenversicherung die #Zahlungsanweisungen per Scheck für kontolose Sozialleistungsbeziehende ein. Dies wird eine Reihe von Menschen vor existenzielle Probleme stellen.
Dazu umfassende Informationen, eine rechtliche Wertung und Tipps und Anregungen zum Umgang damit.
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SGB II: Änderungen im Regierungsdiskurs / „Verfassungsbruchanordnungsgesetz“ geplant
Die Diskussion um die Zukunft vom SGB II spitzt sich zu: Während die Union ein völlig neues Grundsicherungsgesetz anstrebt, setzt die SPD auf Reformen im bestehenden System.
Medien auf der rechten Seite des Spektrums bereiten bereits den Boden, der Kanzler kündigt „große Reformen“ an und betont: „Wir leben seit Jahren über unsere Verhältnisse.“ Erste Details aus der aktuellen Klausurtagung, zu den geplanten Änderungen.
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Praktikumsstelle für Studierende in der Sozialen Arbeit bei Tacheles e.V. – Mach mit und setz dich für Gerechtigkeit ein!
Bist du motiviert, etwas zu bewegen und Menschen in finanziell schwierigen Situationen zu unterstützen? Möchtest du als Studierende/r praktische Erfahrungen sammeln, die wirklich einen Unterschied machen? Dann ist ein Praktikum bei Tacheles e.V. genau das Richtige für dich! Hier lernst du Sozialberatung von Grund auf.
Wohnkostenlücke 2024 ist erwartungsgemäß stark gestiegen
Im SGB II wurden im Jahr 2024 rund 494 Millionen Euro bei 334.000 BGs, also 12,6 Prozent aller BGs nicht von den Jobcentern übernommen. Das sind durchschnittlich rund 116 Euro im Monat. Ebensberg mit 252,98 €, Fürstenfeldbruck mit 252,03 € und Oldenburg, Stadt mit 236,68 € sind bundesweite Spitzenreiter.
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BMAS legt Referentenentwurf zum „Leistungsrechtsanpassungsgesetz“ vor
Mit diesem Gesetz sollen die Ukraine-Geflüchteten mit einem Aufenthaltsrecht nach der sog. Massenzustromrichtlinie (Richtlinie 2001/55/EG), die nach dem 1. April 2025 eingereist sind, nur noch Leistungen nach dem AsylbLG erhalten.
Das ist die Umsetzung des Populismus von Merz, Linnemann, Spahn und Söder.
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Weitere Entwicklung zur Leistungsstreichung einer schwerkranken 62-jährigen Bürgergeld-Empfängerin in Wuppertal
Nach öffentlicher Thematisierung des Vorfalls ist Bewegung in den Fall gekommen: Das Jobcenter Wuppertal hat die Leistungen nun nachgezahlt, Fehler eingeräumt und sich bei der Betroffenen entschuldigt. Allerdings wurde der Kern des Problems und das dahinterliegende strukturelle Defizit bislang nicht erkannt – daher hat Tacheles nochmals Stellung genommen.
Rechtswidrige, existenzbedrohende und wohnungsgefährdende Leistungsversagung durch das Jobcenter Wuppertal
Heute müssen wir mal einen Einzelfall aus der Beratungspraxis thematisieren. Im vorliegenden Fall wurden einer 62-jährigen, schwerkranken und gehbehinderten Frau, die außerdem Analphabetin ist, durch das Jobcenter Wuppertal – Geschäftsstelle 2 – rechtswidrig sämtliche Jobcenterleistungen für den Zeitraum vom 1. April 2025 bis zum 31. Dezember 2025 vollständig entzogen. Trotz rechtlicher Intervention durch Tacheles blieb eine Reaktion der Vorgesetzten von Geschäftsstellenleitung bis zur neuen Jobcenterchefin Frau Degener bisher aus.
Dieses Verhalten stellt eine massive Bedrohung der Existenz, der Unterkunft und der gesundheitlichen Versorgung der 62-jährigen Betroffenen dar.
Tacheles fordert das Jobcenter eindringlich auf, umgehend zu handeln und auch dienstrechtliche Schritte gegen die Verantwortlichen einzuleiten.
P r e s s e m i t t e i l u n g: Rolle rückwärts in der Sozialpolitik Das Bündnis „AufRecht bestehen“ kritisiert Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD
Die SPD-Mitglieder haben der Bildung einer gemeinsamen Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD die Zustimmung erteilt. Neben einer Handvoll Kröten, die es für Sozialdemokrat*innen mit der Koalitionsvereinbarung zu schlucken gab, sieht der Vertrag in Bezug auf die zukünftige Arbeits- und Sozialpolitik u. a. eine Ersetzung des Bürgergeldes durch eine „neue Grundsicherung“ vor. Das Bündnis „AufRecht bestehen“ kritisiert dies als sozialpolitische Rolle rückwärts.
Fragwürdige Entscheidungen und Verzögerungen: Kritik am Sozialamt in Berlin
Das Sozialamt Treptow-Köpenick von Berlin steht in der Kritik, da es in mehreren Fällen nicht nur existenzsichernde Leistungen verzögert, gekürzt oder verweigert hat, sondern auch bei Zuweisungen von Obdachlosen in Unterkünfte und der Bearbeitung entsprechender Anträge Schwierigkeiten aufgetreten sind. Die Arbeitsweise des Amtes sorgt für Irritationen, insbesondere im Umgang mit rechtlich klar geregelten Ansprüchen.
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Der Beschwerde-Bericht des Jobcenters Wuppertal ist wenig aussagekräftig
Das Jobcenter Wuppertal veröffentlicht seinen „Bericht zum Beschwerdemanagement 2024“ und signalisiert darin erneut wenig Bereitschaft, sich mit den konkreten Problemen und Erfahrungen der Menschen auseinanderzusetzen, die von ihrem Petitionsrecht Gebrauch machen
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Infos zum Stand der Koalitionsverhandlungen
Aktuelle Infos zum Stand der Koalitionsverhandlungen und den Plänen der zukünftigen Regierung in Bezug auf den Arbeitsmarkt
Zum Sondierungspapier von CDU/CSU und SPD
Was steckt im Sondierungspapier von CDU/CSU und SPD zum SGB II drin, Union/SPD planen an dieser Stelle einen Verfassungsbruch. Verbesserungen sind nicht erkennbar und Maßnahmen gegen den Rechtsextremismus sind anscheinend nicht geplant.
Geht doch Jobcenter Wuppertal
Neues zum Fall des 59-Jährigen der fast vom Jobcenter Wuppertal obdachlos gemacht worden wäre. Das JC übernimmt nun auch die Rechtsverfolgungskosten.
Aufruf: Für soziale Sicherheit und eine gerechte Verteilung – gegen Sozialstaatsabbau und Hetze gegen Leistungsberechtigte
Mit einem gemeinsamen Aufruf kritisiert ein breites Bündnis aus Gewerkschaften, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, dem Mieterbund, Pro Asyl und Erwerbslosen-Initiativen Forderungen nach sozialen Kürzungen und verurteilt die aktuelle Stimmungsmache gegenüber schutz- und hilfebedürftigen Menschen scharf.
Die Brandmauer fällt – Laut auf die Straße, jetzt erst recht!
Kundgebung am 28.01.2025 um 18 Uhr, Johannes-Rau Platz in Wuppertal-Barmen
Wir sagen STOP. Wir werden laut!
Mit Kochtöpfen und Trillerpfeifen. Mit Rasseln oder Tröten. Mit Pauken und Trompeten: Alle zusammen gegen den Faschismus!
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Nie wieder ist jetzt - Demokratie und Menschenwürde sind nicht verhandelbar!
Aufruf zur Kundgebung, Demonstration und Aktionen von "Omas gegen Rechts" und dem Bündnis "Wuppertal stellt sich quer"
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Neue Werte für Unterkunft und Heizung in Wuppertal
Das Jobcenter/Sozialamt Wuppertal haben die Werte für Unterkunfts- und Heizkosten zum 01.01.2025 zeitnah zum Jahresbeginn festgesetzt
Veröffentlichung der Werte und eine Kurzkritik
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Unzulässige Kürzungen der Unterkunftskosten bei Umzügen in der Covid-Zeit im SGB II/SGBXII und der Möglichkeit jetzt noch rückwirkend Teile der gekürzten Gelder zurückzuerhalten
Die Jobcenter und Sozialämter haben bei Umzügen in eine „unangemessen" teure Wohnung in der Covid-Zeit, bzw. in Bewilligungszeiträumen, die zwischen 03/2020 bis 12/2023 begonnen haben, die Unterkunfts- und Heizkosten rechtswidrig nicht übernommen. Das BSG hat entschieden, dass diese Behördenpraxis unzulässig war, da auch bei Umzügen die „Angemessenheit“ der Unterkunft gesetzlich fingiert wurde. Auch stellte das BSG klar, das eine Kürzung grundsätzlich nur nach einem Kostensenkungsverfahren erfolgen darf.
Von dieser rechtswidrigen Behördenpraxis sind bis heute eine Reihe Menschen betroffen und können durch sog. Überprüfungsanträge zumindest rückwirkend bis 01/2024 eine Nachzahlung der zu Unrecht nicht erhaltenen Gelder erzwingen und in Teilen auch für die Zukunft.
Offener Brief an die Leitung des Jobcenters Wuppertal mit der Aufforderung zur Korrektur der rechtswidrigen Rückforderungsbescheide gegen wohnungs- und obdachlose Menschen
Das Jobcenter Wuppertal verlangt von wohnungs- oder obdachlosen Leistungsbeziehenden monatliche eine persönliche Vorsprache. Bei dieser soll zusätzlich noch eine Erklärung abgegeben werden, dass sich an den bisherigen Verhältnissen nichts geändert habe. Erfolgt diese Vorsprache und geforderte „Nichtshatsichgeändertmitteilung“ nicht, werden erbrachte Leistungen zurückgefordert.
Jetzt hat Tacheles mit einem offenen Brief und Überprüfungsantrag die Jobcenterleitung zur Offenlegung der Zahlen aufgefordert und darauf hingewiesen, dass alle dazu erlassenen Bescheide von Amts wegen aufzuheben und zu korrigieren sind.