Aktuelles
Das 13. SGB II-ÄndG wurde verkündet – Sofortige Wiedereinführung der 100-Prozent-Sanktionen
Am 22. April 2026 wurde das 13. SGB II-Änderungsgesetz verkündet. Damit ist das Bürgergeld Geschichte und wird zum 1. Juli 2026 durch das neue „Grundsicherungsgeld“ ersetzt. 100 Prozent-Sanktionen für sogenannte „Totalverweigerer“ – bereits am Tag der Verkündung in Kraft.
Was ist zu tun, wenn die Bank ein Konto verweigert
Trotz des gesetzlichen Anspruchs auf ein Basiskonto stehen viele Menschen – seien es Wohnungslose oder Geflüchtete mit einer Fiktionsbescheinigung – bei der Kontoeröffnung oft vor bürokratischen Hürden oder stoßen auf Ablehnung durch die Banken. Hier finden Sie konkrete Informationen dazu, was Sie tun können, um dennoch ein Konto zu erhalten.
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Zahlung mit Sozialcard eingestellt – wie damit umgehen?
Die Bundesagentur für Arbeit hat für ihre 300 Jobcenter in gemeinsamer Einrichtung offensichtlich einen Fehler bei der Verfahrensvergabe der „Sozialcard“ gemacht, daher müssen alle Zahlungen mit der „Sozialcard“ eingestellt werden. Praktische Tipps zum Umgang.
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Gesetzlich normierter Generalverdacht gegen Bürgergeldbeziehende
Das neue Gesetz unterstellt SGB-II-Leistungsbeziehenden, nicht arbeiten zu wollen, und schreibt damit das historisch belastete Bild der „Arbeitsscheu“ fort. Diese historische Kontinuität ist erschreckend: Erwerbslosen wird gesetzlich Arbeitsunwilligkeit zugeschrieben, während zugleich eine strukturelle Legitimation für eine zunehmend kontroll- und sanktionsorientierte „Verfolgungsbetreuung“ geschaffen wird.
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Anpassung der Fahrtkostenpauschale bei Kfz-Nutzung im SGB II und SGB XII
Seit über zwei Jahrzehnten wurden die Fahrkostenpauschalen im SGB II und SGB XII nicht angepasst. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, offensichtlich realitätswidrige Pauschalen anzupassen, sobald diese die tatsächlichen Kosten evident unterschreiten.
Die derzeitige Regelung führt faktisch dazu, dass Leistungsberechtigte Teile ihres Existenzminimums zur Finanzierung der Erwerbstätigkeit einsetzen müssen. Dies widerspricht sowohl dem System des SGB II als auch der verfassungsrechtlichen Verpflichtung zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums nach Art. 1 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 1 GG.
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Ideologische Politik mit der Abrissbirne
Erst die Integrationskurse, jetzt die Asylverfahrensberatung: Das Bundesinnenministerium reißt eine migrations- und integrationspolitische Infrastruktur nach der anderen ein. Beide Angebote sind rechtlich geregelt und (auch) vom Koalitionspartner SPD aus guten Gründen im Gesetz verankert worden. Das BMI schleift diese nun ohne gesetzliche Grundlage.