Die hier erfolgte Veröffentlichung von Beschlüssen und Urteilen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Zur Veröffentlichung gelangt, was uns bekannt wird.
Aus gegebenem Anlass (Beiträge im Forum etc.) weisen wir daraufhin, dass es im deutschen Recht keine Grundsatzentscheidungen gibt. Gerichte entscheiden immer nur den Fall, der bei ihnen zur Entscheidung anliegt. Es kann deshalb nicht davon ausgegangen werden, dass die Auslegung eines Gesetzes durch ein Gericht als allgemeinverbindlich angesehen werden kann. Im Gegenteil, zwei Richter oder zwei Kammern eines Gerichts können durchaus unterschiedliche Rechtsauffassungen hinsichtlich einer Norm vertreten. Dies gehört zur richterlichen Unabhängigkeit.
Das bedeutet aber nicht, dass man sich nicht auf die hier oder anderswo veröffentlichten Beschlüsse oder Urteile berufen kann. Vielmehr sollte hiervon gegenüber Behörden und Gerichten durchaus Gebrauch gemacht werden. Es kann entscheidend zur Überzeugungsbildung beitragen, bzw. dazu führen, dass sich flächendeckend so etwas wie eine „herrschende Meinung” durchsetzt. So z.B. der Beschluss vom Niedersächsischen Landessozialgericht vom 25.04.05, der dann ab 1. Okt. 05 in der neuen ALG II – VO, dort in § 1 Abs. 1 Nr. 7 ALG II-VO seine gesetzgeberische Umsetzung gefunden hat.
Die Überschriften oder die redaktionellen Leitsätze zu den Beschlüssen oder Urteilen stellen keine Ansichten der zitierten Gerichte dar. Es sind ausschließlich Rechtsansichten der Redaktion oder des jeweiligen Autors. Damit wird der Versuch unternommen, eine kurze Zusammenfassung des Beschlusses oder des Urteils hinsichtlich einer strittigen Rechtsfrage zu geben, um eine Orientierung zu erleichtern.
Die Datenbank lebt von Zuarbeit und Mitarbeit. Wir können nur Entscheidungen veröffentlichen die wir bekommen. Wir fordern daher alle Interessierten (Betroffene, Verbände, Rechtsanwälte und Richter) auf uns relevante Gerichtsentscheidung an die Adresse von Tacheles zu übersenden oder am besten sie gleich über die Eintragungsmaske in die Datenbank selbst einzutragen. Ebenfalls würden wir uns über Vorformulierung von Leitsätzen und Überschriften der übersandten Entscheidungen freuen. Die so zu uns übersandte Entscheidung wird dann von uns nochmal geprüft und so recht zeitnah veröffentlicht. Wir bitten dringend darum, dass eingesandte Entscheidungen genauestens dahingehend geprüft werden, dass keine Namen der Betroffenen, Anwälte und Richter dort erscheinen, scanbedingte Rechtschreibfehler korrigiert werden und dass die §§ richtig wiedergegeben werden, sowie das Aktenzeichen und Fundstellen richtig genannt sind.Die so zu uns übersandte Entscheidung wird dann von uns nochmal geprüft und so recht zeitnah veröffentlicht. Wir bitten dringend darum, dass eingesandte Entscheidungen genauestens dahingehend geprüft werden, dass keine Namen der Betroffenen, Anwälte und Richter dort erscheinen, scanbedingte Rechtschreibfehler korrigiert werden und dass die §§ richtig wiedergegeben werden, sowie das Aktenzeichen und Fundstellen richtig genannt sind.
Zudem können wir auch noch Mitarbeit bei redaktionellen Bearbeitung gebrauchen. Wer da mit machen möchte soll sich bitte hier melden.
Tacheles Onlineredaktion
Harald Thomé