sagen viele zu uns, nur gute Arbeit kostet Geld und da der Verein Tacheles e.V. so gut wie nicht öffentlich gefördert wird sind wir auf Spenden und Zuschüsse Dritter angewiesen.
Bis Sep. 2008 wurde Tacheles als Arbeitslosenzentrum gefördert. Arbeitsminister Laumann, war der Auffassung das die Arbeitsämter und ARGEn gesetzlich zur Beratung verpflichtet seien, deswegen wäre die Fortführung der Förderung die unnötige Finanzierung einer unnötigen Parallelstruktur.
Der Verein finanziert sich jetzt über Mitgliedsbeiträge, Spenden, eine Förderung von 5.200 EUR (jährlich) durch die Stadt Wuppertal, Einnahmen durch die Anwaltsdatenbank und das Betreiben eines Cafés.
Alles in allem immer noch eine prekäre Finanzierung. Feste Arbeitsstellen für Beratung lassen sich damit nicht finanzieren.
Damit Tacheles e.V. seine Arbeit weiter fortsetzen und ausweiten kann, brauchen wir weiterhin Spenden und Zuwendungen.
Mehr über Arbeit, Zielsetzung und Zukunftspläne von Tacheles e.V., erfahrt Ihr z.B. hier:
Und noch etwas Wichtiges: Tacheles e.V. ist als gemeinnützig und mildtätig anerkannt, das heißt, Spenden und Sponsoring können selbstverständlich steuerlich abgesetzt werden.
Tacheles e.V., Konto: 965376, Stadtsparkasse Wuppertal, BLZ: 330 500 00
Seit Hartz IV gilt eben das Motto „Hilfe aus einer Hand”: Die zur Beratung gesetzlich verpflichteten Behörden sollen diese Aufgabe nun vollends übernehmen. Dass unabhängige Aufklärung, Beratung und Rechtsdurchsetzung im Interesse der Betroffenen dann auf der Strecke bleiben, versteht sich da von selbst. Hier kann es nur um die Forderung gehen: Rechtsanspruch auf eine unabhängige Sozialberatung und Finanzierung derselben (dazu mehr: Rechtsanspruch und der Aufsatz zur Beratung von Helga Spindler).
Wer das alles nicht hinnehmen will, muss Selbstorganisierung von Erwerbslosen und anderen BezieherInnen von Leistungen stärken und darf die Arbeit von Tacheles e.V. gerne unterstützen.
Tacheles Onlineredaktion
Harald Thomé, und Frank Jäger