Die Sozialhilfe-Onlineberechnung ist nach dem Prinzip der Sozialhilfe strukturiert:
Zunächst wird der Bedarf einer Person oder Familie ermittelt.
Dem Bedarf wird das Einkommen gegenübergestellt.
Die ermittelte Differenz muss das Sozialamt zahlen.
Wer seinen Anspruch berechnen lassen will muss zunächst ganz viele Fragen zu seinen
Einkünften und laufenden Kosten machen. Am Ende gibt es dann ein Ergebnis.
Aus dem Ergebnis lässt sich selbstverständlich kein Rechtsanspruch herleiten,
sie ist ein Hinweis für Euch, ob ein Anspruch auf Sozialhilfe bestehen könnte
und/oder die Berechnung des Sozialamtes richtig ist/sein kann.
Im Zweifelsfall könnt ihr bei Eurem Sozialamt und natürlich auch im
Forum nachfragen.
Bestimmte Werte, wie z.B. Heizkosten, sind je nach Stadt oder Gemeinde unterschiedlich.
Die hier verwendeten Werte treffen auf die Stadt Wuppertal zu.
Vorab muss gesagt werden, dass diese Bedarfsberechnungsmethode (Rechnung als Bedarfsgemeinschaft)
rechtlich nicht richtig ist. Es wird bei dieser Berechnungsmethode lediglich die
Summe der Bedarfe verschiedener Haushaltsangehöriger ermittelt und deren Einkünfte,
die nach dem Sozialhilferecht anrechenbar sind, gegenübergestellt.
Zur Ermittlung ob eine Einzelperson oder Familie Anspruch auf Sozialhilfe bzw. ergänzende Sozialhilfe hat
ist diese Kalkulation aber vollkommen ausreichend.