Tacheles Forum: Antwort verfassen

Autor:Erwin Denzler • Mittwoch, 29.10.2008 20:50
Homepage:
Betreff:  HessLSG legt Regelleistung für Familien dem BVerfG vor
Text:Siehe hier:

http://www.faz.net/s/RubEC1ACFE1EE274C81BCD3621EF555C83C/Doc~E2957E3ACDACF43B48E0F54FCF26F39CA~ATpl~Ecommon~Scontent.html?rss_googlefeed

E.D.

Autor:ClaudiaF. • Mittwoch, 29.10.2008 23:33
Homepage:
Betreff:  interessant ist die Stellungnahme, die zu den eingeholten Gutachten heute ...
Text:... veröffentlicht und scheinbar von M.Behrsing verfaßt wurde ...


http://www.elo-forum.org/news-diskussionen-tagespresse/28182-hessisches-landessozialgericht-hessen-%E4sst-hartz-iv-regels%E4tze-%FCberpr%FCfen-3.html

sorry, daß ich hier jetzt auf das Forum verlinke, in dem ich normalerweise so gut wie nie lese ...

Dieser Stellungnahme jedenfalls entnehme ich, daß die Gutachter wohl davon ausgehen, die Höhe der Regelleistung sei nicht überwiegend auf einen überproportionalen Anteil der Rentner zurückzuführen (Seite 1 der Stellungnahme, 2. Absatz)

Ich entnehme der Stellungnahme ebenfalls (Seite 10 unter "Fragestellung 11 ...", daß die Gutachter für 6-13jährige Kinder wohl für eine monatliche Regelleistung i.H.v. 313,00 Euro plädieren.

Ich entnehme der Stellungnahme auch diverse Zahlen und Fundstellen, womit Einzelpersonen, die keine Kinder mehr sind, auch ganz gut in ihrem jeweiligen konkreten Einzelfall argumentieren könnten im Bereich Ernährung, Gesundheit (Zuzahlungen etc.), Entwicklung der Stromkosten u.s.w.

Spannend gerade im Hinblick auf den vom Deutschen Verein zwischenzeitlich gerade bei den Diabetikern abgelehnten Mehrbedarf finde ich auch die Ausführungen zu den Kosten einer "gesunden Ernährung" mit diversen Fundstellen ...

Ich denke, da hat M.Behrsing ein recht brauchbares Arbeitspapier geschrieben, auf dem sich aufbauen läßt ...

Allerdings schreibt er immer noch von Regel"SATZ", obwohl es im SGB II korrekterweise Regel"LEISTUNG" heißen muß ... ;-)

Mein spontaner Rat ab sofort:

Laßt bitte keinen einzigen Bescheid mehr bestandskräftig werden, sondern legt wegen der Höhe der Regelleistung und unter Hinweis auf den Vorlagebeschluß des LSG Hessen vom 29.10.2008 im Rechtsstreit L 6 AS 336/07 sowie dem PKH-Beschluß des BVerfG im Rechtsstreit 1 BvR 1523/08 jedesmal Widerspruch ein!

Unter Hinweis auf diese beiden Rechtsstreite können und sollten ab sofort auch für alle zurückliegenden Leistungszeiträume seit dem 1.1.2005 Überprüfungsanträge hinsichtlich der Höhe der Regelleistung gestellt werden!

Ebenfalls ist in laufende Widersprüche und Klagen der Hinweis einzubauen, daß selbstverständlich davon ausgegangen wird, daß in den jeweils streitbefangenen Zeiträumen die Höhe der Regelleistung ebenfalls überprüft wird.

Noch etwas ist mir aufgefallen:

wir kommen um die konkrete Einzelfalldarlegung also das von Euch so verpönte Haushaltsbuch vermutlich nicht drumrum ...

... und zuguterletzt mache ich mindestens drei Kreuze, daß bei mir noch viele Zeiträume aus 2005 in diversen Klagen offen sind, obwohl viele Mandanten deshalb zwischenzeitlich schon Gift und Galle spuckten ...

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Aus <b>Eins</b> mach Zehn
Und <i>drei</i> mach gleich,
Aus <u>Fünf</u> mach Sechs,

Die Hervorhebungen müssen gemäß den HTML Regeln verwendet werden. Wenn Du nicht weist was das bedeutet oder Probleme mit Verwendung der Befehle hast kannst Du bei SELFHTML nachlesen wie es geht. Vielleicht läßt Du es aber einfach auch bleiben. Wichtig ist der Inhalt! Sollte es irgendwann einmal mehr Möglichkeiten geben werde ich hier darauf hinweisen.

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