Tacheles Forum: Antwort verfassen

Autor:Anonym • Samstag, 24.11.2001 16:53
Betreff:  welche Bearbeitungszeit ist zumutbar
Text:Hallo.....

meine Freundin hat So-Hilfe beantragt doch irgendwie kommen die So-Amt Leute nicht in die Hufe. Immer wieder flattern Briefe ins Haus und fordern dies und jenes noch an.
Sie hat den Antrag auf Hilfe ca vor 2,5-3 Monaten gestellt und immer noch keine unterstützung bekommen.
Welche Dauer der Bearbeitungszeit der Anträge ist in Deutschland zumutbar ?????

schüßi petra !!!!

Autor:Harald Thome • Sonntag, 25.11.2001 13:00
Homepage:www.harald-thome.de
Betreff:  Re: Grundsätzliches zur Untätigkeit des Sozialamtes
Text:Hallo Petra,

ich habe zu dem Thema schon mal was grundsätzliches geschrieben, dies füge ich dir jetzt unkommentiert einfach bei. Schöne GRüße

Harald


Untätigkeit des Sozialamtes
Es kommt häufig vor, daß Ihre Anträge einfach nicht in der notwendigen Zeit bearbeitet werden. Teilweise ist es vorsätzliches Kalkül der Sozialämter, man nennt dies dort „die Zugangsschwellen erhöhen“, in der Hoffnung, daß sich damit der Antrag erledigt hat, und die Antragsteller keine weiteren Ansprüche stellen. Teilweise ist es die Überforderung der Sachbearbeiter, oder es kann auch persönliche Abneigung Ihnen gegenüber sein.
Sie haben in solch einer Situation verschiedene Möglichkeiten, Ihre Ansprüche durchzusetzen:

Zunächst die formlosen Rechtsbehelfe:
· Sprechen Sie bei Ihrem Sachbearbeiter immer wieder vor, nehmen Sie sich einen -> Beistand als Zeugen und zur Unterstützung mit, und machen Sie klar, daß Sie den jeweiligen Bedarf haben. Fertigen sie Ablaufprotokolle über Ihre Vorsprachen, deren Verlauf und Ergebnisse an, damit Sie ggf. im Rechtsmittelverfahren nachweisen können, wann und wie oft Sie Ihre Ansprüche geltend gemacht haben. Ebenso sollten Sie Ihren Bedarf über Telefonanrufe geltend machen.
· Gehen Sie zum Vorgesetzten (Abteilungsleiter, Sachgebietsleiter, Dienststellenleiter ...) und beschweren sich über das dienstliche Verhalten seines Mitarbeiters, machen Sie deutlich, daß es sich um eine äußerst dringende Angelegenheit handelt, die keinen zeitlichen Aufschub mehr erlaubt.
· Wenn es sinnvoll ist und sich eindeutig um vorsätzliches pflichtwidriges Verhalten des Sachbearbeiters handelt, können Sie durchaus eine -> Dienstaufsichtsbeschwerde oder gar eine -> Aufsichtsbeschwerde beim Regierungspräsidenten androhen.
· Ebenso zweckmäßig kann es sein, bei sehr gravierenden Angelegenheiten den Oberbürgermeister einzuschalten. Viele Oberbürgermeister verstehen sich als Vermittler zwischen dem Bürger und der Verwaltung. Aus dieser Position heraus gibt es in den Büros der Oberbürgermeister meistens Mitarbeiter, die dazu abgestellt sind, Beschwerden der Bürger nachzugehen. Nutzen Sie diese Situation. Es ist häufig zweckmäßiger, den Weg der formlosen Behelfe nachzugehen als den äußerst komplizierten Rechtsweg, um seine Ansprüche durchzusetzen.
· In gravierenden Fällen kann es auch sinnvoll sein, mit der Einschaltung der Medien zu drohen. Wichtig dabei ist aber, daß Sie das nicht bei „Kleinkram“, sondern wirklich nur bei gravierenden Vorfällen machen. Es kommt immer wieder vor, daß lediglich der Anruf eines Journalisten im Amt reicht, um Ihrer Beschwerde abzuhelfen. Kein Sozialamt hat großes Interesse an Negativschlagzeilen.

Beachten Sie dabei aber: Man sollte nie etwas androhen, wenn man nicht bereit ist, es später auch umzusetzen. Wenn Sie etwas androhen, müssen sie es im Zweifelsfalle dann auch durchführen!!!!

Die ordentlichen Rechtsbehelfe
· Wenn es sich um existenzbedrohende Nichtbearbeitung von Anträgen handelt, können Sie eine -> einstweiligen Anordnung einlegen bzw. androhen. Wichtig ist aber, daß Sie vorher den Sachverhalt hinsichtlich der Anordnungsgründe und des Anordnungsanspruchs präzise prüfen. Beachten Sie dabei, daß eine einstweilige Anordnung lediglich ab dem Tag gilt, an dem sie eingelegt wurde.
· Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO: Eine Untätigkeitsklage ist zulässig, wenn die Behörde länger als 3 Monate in einer Sache nicht tätig war. In ausgewählten sehr speziellen Fällen kann diese Frist auch verkürzt werden. Haken an der Untätigkeitsklage ist aber, daß die Gerichte die Behörde lediglich zur Tätigkeit veranlassen, d.h. zu einem Bescheid verpflichten können. Es heißt dies aber nicht, daß dieser Bescheid auch in Ihrem Sinne positiv sein muß.
Sinnvoll ist daher eine Untätigkeitsklage nur in den Fällen, wo Sie beispielsweise einen Widerspruch eingelegt haben, die Bearbeitung allerdings ein halbes Jahr und länger in Anspruch nimmt.
In allen anderen Fällen ist es zweckmäßiger, mit den formlosen Rechtsbehelfen oder ggf. einer einstweiligen Anordnung zu agieren.

Die Untätigkeitsklage
Wenn Sie eine Untätigkeitsklage einlegen, sollten Sie darauf achten, daß Sie die Behörde nicht nur auf Tätigkeit, sondern auch auf Entscheidung hinsichtlich Ihres Antrages oder Widerspruchs verklagen. Faktisch bedeutet dies, das Gericht wird Ihre Klage wie eine Leistungsklage bearbeiten und dann mit der leider normalen Terminierungszeit von 1 – 3 Jahren verhandeln. Sollte zwischenzeitlich in der Sache ein Widerspruchsbescheid ergangen sein, müssen Sie die ehemalige Untätigkeitsklage als erledigt erklären und erneut gegen den Widerspruchsbescheid Leistungsklage einlegen.

Fazit
Häufig ist es notwendig, die verschiedenen Ebenen der formlosen und richtigen Rechtsbehelfe miteinander zu verknüpfen. Überlegen Sie dabei immer, was der geeignete Weg sein kann, ohne zuviel Konfrontation entstehen zu lassen.
Denn: Zuviel Konfrontation schlägt letztendlich gegen Sie selbst zurück, da Sie derjenige sind, der von der Sozialhilfe wirtschaftlich abhängig ist. Daher ist es besser, immer sachlich zu argumentieren und auf Ihren Ansprüchen zu bestehen.

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Ganz schlechte Beispiele sind:

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Aus <b>Eins</b> mach Zehn
Und <i>drei</i> mach gleich,
Aus <u>Fünf</u> mach Sechs,

Die Hervorhebungen müssen gemäß den HTML Regeln verwendet werden. Wenn Du nicht weist was das bedeutet oder Probleme mit Verwendung der Befehle hast kannst Du bei SELFHTML nachlesen wie es geht. Vielleicht läßt Du es aber einfach auch bleiben. Wichtig ist der Inhalt! Sollte es irgendwann einmal mehr Möglichkeiten geben werde ich hier darauf hinweisen.

Links werden automatisch erkannt wenn sie mit dem "http://" oder "mailto:" Präfix versehen sind. Beispiele:

http://www.tacheles-sozialhilfe.dehttp://www.tacheles-sozialhilfe.deOK
mailto:info@tacheles-sozialhilfe.demailto:info@tacheles-sozialhilfe.deOK
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