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| Datum: | Dienstag, 20.05.2008 12:56 |
|---|---|
| Autor: | Sündenbock |
| Betreff: | Wie Menschenrechte Recht auf Nahrung ... einklagen? |
| Text: | Hallo, mich beschäftigt die Frage nach dem Zusammenhang von Arbeitszwang und Menschenrechten. Und ich versteh das Bild, das sich mir da bietet nicht. Vielleicht könnt ihr Licht ins Dunkel bringen: 1. Frage: Gilt das Recht auf Nahrung auch für Arbeitsverweigerer_innen? Könnt ihr mir da irgendwelche Hinweise geben? (Hintergrundinfos, Kommentare, gesetzliche Grundlagen, Urteile...) 2. Frage: Wenn ja: Wenn die Menschenrechtslage so eindeutig ist, warum klagt sie denn niemand aus der "Widerstandsszene" ein? Ist es nicht vielmehr angebracht, die Menschenrechtsverletzungen politisch anzuprangern, wenn bestimmte Kräfte die Opfer auch noch mit Stereotypen wie Faulheit bedrohen? Es ist gilt doch in dieser Gesellschaft als etwas heroisches, sich für Menschenrechte stark zu machen. Kann mir jemand eine Erklärung liefern, warum die Erwerbslosenrepräsentanten sich derart defensiv verhalten? An dieser Frage wird doch im politisch-moralischen Diskurs schnell klar, wer schuldig ist, und wer der zu Unrecht beschuldigte Sündenbock ist. 3. Frage: Aber rein rechtlich gesehen: An wen muß ich mich wenden, um rechtliche Schritte wegen der Menschenrechtsverletzung des Nahrungsmittelentzugs einzuleiten? Tia Thomas |
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Wie Menschenrechte Recht auf Nahrung ... einklagen? • Sündenbock • Dienstag, 20.05.2008 12:56
neues von der Einstweiligen Verfügung • Sündenbock • Freitag, 06.06.2008 16:24
Wie Menschenrechte Recht auf Nahrung ... einklagen? • 1910 Fruitgum Company • Dienstag, 20.05.2008 15:41
das menschenrecht auf nahrung...gilt für menschen... • kaschade • Dienstag, 20.05.2008 17:23
Asylantrag? • G.Horst • Dienstag, 20.05.2008 13:39
Re: Wie Menschenrechte Recht auf Nahrung ... einklagen? • der Gast • Dienstag, 20.05.2008 13:35
Wo Menschenrechte geltend machen? • Sündenbock • Donnerstag, 22.05.2008 18:10
ARGE muss dann über Sachleistungen z.B. Gutscheine, deine Nahrung sichern. • zweifler48 • Dienstag, 20.05.2008 13:50
Re: ARGE muss dann über Sachleistungen z.B. Gutscheine, deine Nahrung sichern. • Mutter2000 • Dienstag, 20.05.2008 20:31
ja, leider bekannt, aber unser SB der Gast sieht es anders!!??. • zweifler48 • Dienstag, 20.05.2008 20:53
und auch für Familien • Erwin Denzler • Dienstag, 20.05.2008 21:16
Richtig, von ''muss'' kann keine Rede sein • Metrobus • Dienstag, 20.05.2008 14:07
Bemisst sich... • justi • Dienstag, 20.05.2008 17:16
Re: Wie Menschenrechte Recht auf Nahrung ... einklagen? • Gunilla • Dienstag, 20.05.2008 13:33
Zunächst beim... • avalon • Dienstag, 20.05.2008 13:29