Strafe für Faule

Datum:Donnerstag, 25.08.2005 12:04
Autor: Geli
Betreff:Strafe für Faule
Text:"Heute hatte ich ein Gespräch mit meiner Sachbearbeiterin, in dem ich aufs übelste beschimpft worden bin und mir unter anderem gesagt worden ist, daß ich nur zu faul wäre zu arbeiten (weil ich nicht bereit bin 6 Stunden Pendelzeit in Kauf zu nehmen). Daher werde man mich jetzt zu einem 1-Euro Job zwingen. Den Bescheid würde ich in den nächsten Tagen erhalten. Bleibt noch zu erwähnen, daß ich erst seit 2 Monaten ALG 2 Empfänger bin."

...klingt so, als ob der EEJ als Strafmaßnahme verhängt werden soll, was ich definitiv nicht in Ordnung finde. Das entspricht bestimmt auch nicht dem Zweck von EEJs, die ja zur Integration in den Arbeitsmarkt führen sollen, Sie also motivieren und nicht bestrafen oder abschrecken sollen. Gut wäre es, wenn Sie für diese Äußerung einen Zeugen (Begleitperson) hätten.
Eine Geld-Kürzung ist jedoch als Sanktion gesetzlich vorgesehen und in Ihrem Fall vielleicht auch begründet.
Gruß
Geli

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Strafe für Faule • Geli • Donnerstag, 25.08.2005 12:04

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Re: ab wann 1Euro job Zwang • Anonym • Donnerstag, 25.08.2005 07:50

Re: ab wann 1Euro job Zwang • rike3 • Donnerstag, 25.08.2005 06:54