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| Datum: | Montag, 22.08.2005 10:31 |
|---|---|
| Autor: | Anonym |
| Betreff: | Bewerbungskosten |
| Text: | Hallo! Ich glaube die Frage wurde schon öfter gestellt. Es geht mir um die Bewerbungskosten. Auf dem Arbeitsamt sagte man mir, das ich bis zum Ablauf meiner Frist die ich noch arbeitslos bin, die restlichen Bewerbungskosten beantragen soll, da die Kosten auf dem Amt für Arbeit und Soziales neu anfangen zu laufen. Also sprich ich hol mir jetzt die restlichen Kosten von 160€ und bekomme am Herbst einen neuen Antrag mit der neuen Gesamtmenge an Kosten die ich zurückfordern darf. Stimmt das, was mir das Amt erzählt hat? Wie hoch sind die Gesamtkosten dann auf der ARGE, also die ich fordern kann? Und ist jemand aus meinem wirren Geschreibe schlau geworden? *gg* LG Linna |
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Bewerbungskosten • Anonym • Montag, 22.08.2005 10:31
Re • Anonym • Montag, 22.08.2005 11:46