Übergang ALG-II auf Erwerbsminderungsrente - Erstattung durch neuen Leistungstr.

Datum:Samstag, 11.08.2012 12:34
Autor: OS
Betreff:Übergang ALG-II auf Erwerbsminderungsrente - Erstattung durch neuen Leistungstr.
Text:Meine Eltern haben ein recht komplexes Problem:

Die hatten Anspruch auf ALG2, mein Vater iist dann erwerbsunfähig geworden und hat Erwerbsunfähigkeitsrente beantragt, die auch bewilligt wurde.

Das Jobcenter hat dann bereits gezahlte Leistungen vom neuen Leistungsträger ersetzt verlangt. Soweit so gut.

Aber: Die Höhe der vom Jobcenter allein für meinen Vater geltend gemachten Leistungen stimmt nicht, hier wurde zusätzlich auch die Leistung für meine Mutter geltend gemacht, was zwar grundsätzlich zulässig sein kann, sich aber aus dem Bescheid an den neuen Sozialleistungsträger dann auch so ergeben müsste.

Der neue Sozialleistungsträger will die Differenz nicht auszahlen, weil er meint, keine materielle Prüfungskompetenz zu haben. Die entsprechenden Leistungsbescheide wurden dort vorgelegt, aus diesen ergibt sich, dass meinem Vater nur rd. die Hälfte der angeforderten Beträge ausgezahlt wurden.

Gegen den Bescheid des Jobcenters an die Rentenversicherung wurde dann Widerspruch eingelegt, diesesr wurde jetzt als unzulässig zurückgewiesen, da mein Vater nicht belastet sei und er kein Rechtschutzbedürfnis habe.

Ergänzend noch die Information, dass über den gleichen Zeitraum nach einer Klage neue ALG2-Bescheide erlassen wurden, mit - je nach Monat - teils höheren und teils niedrigeren Zahlbeträgen. Auch diese Bescheide wurden angefochten und die Sache liegt seit Monaten beim Sozialgericht.

Auf welcher Seite kommen wir jetzt weiter? Beim Jobenter oder der Rentenversicherung?

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