Ist ein haupberuflich Selbständiger eigentlich ein Arbeitsloser ?

Datum:Mittwoch, 25.07.2012 11:08
Autor: ulenspiegel
Betreff:Ist ein haupberuflich Selbständiger eigentlich ein Arbeitsloser ?
Text:Die Frage taucht bei mir auf wenn ich mir den § 309 SGB3 anschaue

§ 309 SGB III Allgemeine Meldepflicht
(1) Der Arbeitslose hat sich während der Zeit, für die er Anspruch auf Arbeitslosengeld erhebt, bei der Agentur für Arbeit oder einer sonstigen Dienststelle der Bundesagentur persönlich zu melden oder zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, wenn die Agentur für Arbeit ihn dazu auffordert (allgemeine Meldepflicht).
Der Arbeitslose hat sich bei der in der Aufforderung zur Meldung bezeichneten Stelle zu melden. Die allgemeine Meldepflicht besteht auch in Zeiten, in denen der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht.
(2) Die Aufforderung zur Meldung kann zum Zwecke der

1. Berufsberatung,

2. Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit,

3. Vorbereitung aktiver Arbeitsförderungsleistungen,

4. Vorbereitung von Entscheidungen im Leistungsverfahren und

5. Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für den Leistungsanspruch

erfolgen.
(3) Der Arbeitslose hat sich zu der von der Agentur für Arbeit bestimmten Zeit zu melden. Ist diese nach Tag und Tageszeit be-stimmt, so ist er seiner allgemeinen Meldepflicht auch dann nach-gekommen, wenn er sich zu einer anderen Zeit am selben Tag mel-det und der Zweck der Meldung erreicht wird. Ist der Meldepflichtige am Meldetermin arbeitsunfähig, so wirkt die Meldeaufforderung auf den ersten Tag der Arbeitsfähigkeit fort, wenn die Agentur für Arbeit dies in der Meldeaufforderung bestimmt.
(4) Die notwendigen Reisekosten, die dem Arbeitslosen und der erforderlichen Begleitperson aus Anlass der Meldung entstehen, können auf Antrag übernommen werden, soweit sie nicht bereits nach anderen Vorschriften oder auf Grund anderer Vorschriften dieses Buches übernommen werden können.

und dazu passend die Definition der Selbständigkeit aus HEGA zu §16

2. Begriffsbestimmungen
2.1 Die selbständige Tätigkeit
Die selbständige Tätigkeit - dazu gehört auch die freiberufliche Tätigkeit - ist gekennzeichnet durch die frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit sowie die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft. Selbständige arbeiten im eigenen Namen und für eigene Rechnung und tragen das wirtschaftliche Risiko ihrer Tätigkeit (Unternehmerrisiko) im Gegensatz zu abhängig Beschäftigten gemäß § 7 Satz 1 SGB IV, die nach Weisungen arbeiten und in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers eingegliedert sind.

2.2 Die hauptberufliche Selbständigkeit
Die selbständige Tätigkeit ist dann hauptberuflich, wenn sie mindestens 15 Std/Woche umfasst und wenn nicht andere abhängige oder selbständige Tätigkeiten in der Summe in zeitlich höherem Umfang ausgeübt werden. Ein ergänzendes Kriterium zur Beurteilung der wirtschaftlichen Hauptberuflichkeit ist auch, ob die erzielten Einnahmen die Hauptquelle zur Bestreitung des Lebensunterhalts bilden. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb), die mindestens eine/n Arbeitnehmer/-in mehr als geringfügig in ihrem Betrieb beschäftigen, werden immer als hauptberuflich selbständig tätig beurteilt.
Die Aufnahme oder Ausübung einer hauptberuflichen Selbständigkeit schließt auch eine Betriebsübernahme oder die Umwandlung einer nebenberuflichen Tätigkeit in eine hauptberufliche Selbständigkeit ein.

Nach meinem Verständnis bin ich als (aufstockender) Selbständiger immer noch im sogenannten 1. Arbeitsmarkt
(also kein Arbeitsloser) und unterliege also nicht den Meldepflichten eines Arbeitslosen lt § 309

Hier ist nicht die Rede von erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen oder Aufstockern...

wo ist mein Denkfehler?

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Brief Ist ein haupberuflich Selbständiger eigentlich ein Arbeitsloser ? • ulenspiegel • Mittwoch, 25.07.2012 11:08

bist du denn nicht Alg2- bezieher? • kaschade • Mittwoch, 25.07.2012 16:23

EGV unterschrieben... • ulenspiegel • Mittwoch, 25.07.2012 17:08

du bist heute also nicht hin zu dieser FTEC---? • kaschade • Mittwoch, 25.07.2012 18:47

FTEC • ulenspiegel • Mittwoch, 25.07.2012 19:36

na dann... • kaschade • Donnerstag, 26.07.2012 11:22

Was war das denn für eine 'Maßnahme'? Sollte diese wirklich der • Carla • Mittwoch, 25.07.2012 17:51

schikane • ulenspiegel • Mittwoch, 25.07.2012 18:13

Könnte es sein, dass der Begriff 'Arbeitslose' im SGB II durch 'Leistungsberecht • Carla • Mittwoch, 25.07.2012 14:32

Korrektur: 'wie häufig im SGB III (DREI) zu finden ...' owT • Carla • Mittwoch, 25.07.2012 14:34

§7 SGB3 versus §7 SGB2 • ulenspiegel • Mittwoch, 25.07.2012 16:58

eigentlich genügt es, wenn du einen § verlinkst. • kaschade • Mittwoch, 25.07.2012 17:10

Re: Ist ein haupberuflich Selbständiger eigentlich ein Arbeitsloser ? • Erwin Denzler • Mittwoch, 25.07.2012 11:16

amtliche Definitionen dazu • ulenspiegel • Mittwoch, 25.07.2012 13:57

Re: amtliche Definitionen dazu • Erwin Denzler • Mittwoch, 25.07.2012 14:54

erwerbsfähig versus erwerbstätig • ulenspiegel • Mittwoch, 25.07.2012 17:22