Wenn das SGB II und das BGB (Mietrecht) aufeinander prallen !

Datum:Montag, 02.07.2012 13:23
Autor: Homeless X
Betreff:Wenn das SGB II und das BGB (Mietrecht) aufeinander prallen !
Text:Man liest und erfährt ja auch immer wieder persönlich von betroffenen Menschen, dass in Sachen "angemessene " KdU (sprich die Miete als nicht mehr angemessen gilt und deshalb Rückstände auflaufen), dass Eilanträge abgeschmettert werden, wenn "nur" Mietrückstände bestehen oder "nur" eine Kündigung ausgesprochen wurde.

Abgelehnt wird, weil der Anordnungsgrund fehlt ! Anordnungsgrund ist in dem Fall, dann die fehlende Räumungsklage.

Kommt dann die Räumungsklage aber ins Haus geflattert und man reicht alles erneut ein (Eilantrag SG) und muss sich nun auch zu den Schulden nicht mehr nur vor dem Sozialgericht sondern auch Amtsgericht äußern - Stellungnahme innerhalb von 2 Wochen, ob man sich verteidigt - dann wird man dafür bestraft, das diese "unverschuldetetn" Schulden bestehen indem man keinen Beratungshilfesschein für einen RA bekommt, weil es dann schon ein gerichtliches Verfahren ist und PKH wird nicht bewilligt, weil keine Aussicht auf Erfolg, da ja die Mietrückstände tatsächlich bestehen, wie es dazu kam, wird dann in dem Fall nicht mehr berücksichtigt. Solche Mandate vor den Amtsgerichten werden von den RAs abgelehnt, da sie wissen, das sie leer ausgehen und man sie selbst ja nicht bezahlen kann.

Sprich, man darf sich alleine verteidigen ! Super !

Nimmt man innerhalb der 2 Wochen keine Stellung, bedeutet dies letztlich schon ein Anerkenntnis und zum Anhörungstermin - Räumungsklage - darf man auch alleine erscheinen, insofern man das noch schafft. Die Gerichtskosten hat man dann natürlich auch noch an der Backe - da kein PKH.

So viel dann zum fehlenden Anordnungsgrund, der dem Betroffenen dann gewaltig auf die Füße fällt.

Die Richter von den SGs und LSGs brauchen dringend mal Nachhilfe oder wissen sie gar davon wie der Hase läuft ?

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Brief Wenn das SGB II und das BGB (Mietrecht) aufeinander prallen ! • Homeless X • Montag, 02.07.2012 13:23

Leistungsverweigerung i.v.m. Pflichtverletzungen im Amt • Mister X • Montag, 02.07.2012 16:29

Du hast es auf den Punkt gebracht Mister X ! o.w.T. • Homeless X • Montag, 02.07.2012 19:17

unverschuldete Schulden? • gew • Montag, 02.07.2012 14:23

unverschuldete Mietschulden - das geht, wenn z.B.... • Herbert Masslau • Montag, 02.07.2012 15:21

So ist es, selbst die 10% wurden nie berücksichtigt ! o.w.T. • Homeless X • Montag, 02.07.2012 19:18

Miete nicht zahlen ist NIE unverschuldet. • gew • Montag, 02.07.2012 15:38

Ach @gew lies doch einfach richtig, ich habe immer meine Miete ... • Homeless X • Montag, 02.07.2012 19:20

Ja, unverschuldete Schulden, da nur noch die angemessene Miete ... • Homeless X • Montag, 02.07.2012 15:09

nur als angemessene Miete - angesehen vom Jobcenter • Mister X • Montag, 02.07.2012 19:19

Der BGH sagt dieses • rike3 • Montag, 02.07.2012 14:04

Das Urteil gilt wohl eher nur, wenn das JC die Miete direkt an ... • Homeless X • Montag, 02.07.2012 15:18

Re: Das Urteil gilt wohl eher nur, wenn das JC die Miete direkt an ... • rike3 • Montag, 02.07.2012 16:52

Habe es auch noch mal gelesen, stimmt es geht darum, das der ... • Homeless X • Montag, 02.07.2012 19:26

Dort steht das.. • rike3 • Montag, 02.07.2012 16:54

Danke, das ist mir schon bekannt, doch die JCs halten sich nicht ... • Homeless X • Montag, 02.07.2012 19:28

Re: Danke, das ist mir schon bekannt, doch die JCs halten sich nicht ... • rike3 • Dienstag, 03.07.2012 09:55

Habe beim SG die Unterlagen vom AG abgegeben, damit man dort ... • Homeless X • Dienstag, 03.07.2012 13:52