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| Datum: | Montag, 02.07.2012 12:44 |
|---|---|
| Autor: | pira |
| Betreff: | Eingliederungsvereinbahrung in Rehaverfahren |
| Text: | Hallo erstmal Dauer und Gültigkeit der Eingliederungsvereinbahrung von 07.07.12- 07.07.13 2. Leitungen und Pflichten der Vertragsparteien Es werden aufgrund der besprochenden Chanceneinschätzung folgende Aktivitäten zur beruflichen Eingliederung für den oben genannten Zeitraum verbindlich vereinbart. Herr*** teilt Herr **** von Jobcenter unverzüglich mit, wenn er die Mitteilung über den Widerspruch des Erwerbsminderungsantrages oder der medizinischen Reha erhält. 3. Datenschutz: Herr*** erklärt sich damit einverstanden, dass ihre/seines personenbezogenden Daten und berufsbezogenden Informationen an Kooperationspartner( Arbeitgeber, Bildungs-und Maßnahmeträger. Agentur für Arbeit weitergeleitet werden dürfen. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden eingehalten. mit den Datenschutz habe ich so meine Zweifel und wozu bedarf es in laufenden Rehaverfahren einer EGV? ein ärtzliches Attest seitens meines Verhaltenstherapie Therapeuten liegt vor, das dringend eine statinäre Reha gegeben ist, und die Erwerbsfähigkeit wieder herzustellen. würdet ihr das unterschreiben? bin für eure Hilfe dankbar! lg: pira |
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Eingliederungsvereinbahrung in Rehaverfahren • pira • Montag, 02.07.2012 12:44
Re: Eingliederungsvereinbahrung in Rehaverfahren • Karl Murx • Montag, 02.07.2012 15:04
Re: Eingliederungsvereinbahrung in Rehaverfahren • pira • Montag, 02.07.2012 16:33
Das heißt nicht erwerbsfähig, sondern arbeitsunfähig. owT • Paragraphenreiter • Dienstag, 03.07.2012 19:30