Welche Daten erhält die ARGE von meinem Maßnahmeträger?

Datum:Samstag, 30.06.2012 06:18
Autor: Bärbel W.
Betreff:Welche Daten erhält die ARGE von meinem Maßnahmeträger?
Text:Sollten Sie sich zuvor damit einverstanden erklärt haben, an
einer Eingliederungsmaßnahme (§ 16 SGB II) teilzunehmen,
dann ist die ARGE berechtigt, dem Maßnahmeträger die für
die Durchführung der Maßnahme erforderlichen Daten zu
übermitteln (§ 50 SGB II). Die Teilnahme an Eingliederungsmaßnahmen
ist in der Regel Gegenstand der Eingliederungsvereinbarung (§ 19 SGB II).

Der Maßnahmeträger selbst ist wiederum verpflichtet, der
ARGE Auskunft darüber zu erteilen, ob und inwieweit Leistungen
zu Recht erbracht werden (§ 61 SGB II), Sie also die
Maßnahme begonnen haben und ob Sie durchgehend teilnehmen.
Ein Maßnahmeträger ist zudem verpflichtet, eine Beurteilung
von Leistung und Verhalten des Teilnehmers vorzunehmen
und das Ergebnis dieser Beurteilung unverzüglich der ARGE
mitzuteilen. Üblich ist die Übersendung eines Arbeitszeugnis-
ses. Haben Sie zuvor gegenüber der ARGE Ihre Bereitschaft
zur Teilnahme und Durchführung der Maßnahme erklärt und
wurden Sie zuvor über die bevorstehenden Datenübermittlungen
unterrichtet, so ist keine zusätzliche Einwilligung erforderlich.

https://www.datenschutzzentrum.de/download/br_alg2.pdf

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Brief Erklärung • rotbaker • Freitag, 29.06.2012 20:16

Ich habe mal.. • rike3 • Dienstag, 03.07.2012 10:01

Re • rotbaker • Dienstag, 03.07.2012 20:18

Ich verstehe Dich nicht,wieso duso herum zickst... • rike3 • Sonntag, 01.07.2012 12:47

Re: ich verstehe nicht • rotbaker • Dienstag, 03.07.2012 20:57

Re: Erklärung • rike3 • Sonntag, 01.07.2012 05:41

Re: Lebenslauf • rotbaker • Sonntag, 01.07.2012 13:10

Re: Lebenslauf • rike3 • Dienstag, 03.07.2012 09:56

Unterschrieben wird beim Abartigamt gar nix.... • ESF • Samstag, 30.06.2012 06:43

Re: Rundablage • rotbaker • Samstag, 30.06.2012 10:11

Das kanste auch lassen, komplett sinnlos.... • ESF • Sonntag, 01.07.2012 01:55

Welche Daten erhält die ARGE von meinem Maßnahmeträger? • Bärbel W. • Samstag, 30.06.2012 06:18

Re: Info • rotbaker • Samstag, 30.06.2012 09:38

Wer unterschreibt sowas schon, da wrd man doch gar nicht gefragt. • ESF • Sonntag, 01.07.2012 01:57

Und genau deshalb wird diese Erklärung von dir benötigt: • Bärbel W. • Samstag, 30.06.2012 11:37

Das ist aber VOR DER ZUWEISUNG.. • ESF • Sonntag, 01.07.2012 01:58

Re: dafür • rotbaker • Samstag, 30.06.2012 13:43

Wozu bist du per VA verpflichtet.... • ESF • Sonntag, 01.07.2012 02:02

Re: dafür • Bärbel W. • Samstag, 30.06.2012 17:32

Re: Sperrzeit • rotbaker • Samstag, 30.06.2012 21:37

Sollten Sie ohne wichtigen Grund folgende zumutbare Maßnahme zur Eingliederung • Bärbel W. • Sonntag, 01.07.2012 07:42

Was das ist--- der berühmte Nürnberger Gummi... • ESF • Sonntag, 01.07.2012 02:07

Ein maßnahmewidriges Verhalten liegt vor, wenn der • Paragraphenreiter • Sonntag, 01.07.2012 01:35

Du wirst für die Teilnahme bewertet • Ankeline • Freitag, 29.06.2012 22:42

Re: Erklärung • Lenz • Freitag, 29.06.2012 21:43