Steht da doch - Verstoss gegen das Waffengesetz ist u.a. Kündigungsgrund

Datum:Mittwoch, 06.06.2012 23:35
Autor: vita
Betreff:Steht da doch - Verstoss gegen das Waffengesetz ist u.a. Kündigungsgrund
Text:Für Sicherheitspersonal, die Schusswaffen tragen - gelten bestimmte Gesetze.

Verstösse gegen das Waffengesetz werden in schwerwiegenden Fällen mit
Gefängnisstrafe belegt. Ausserdem ist so jemand nicht mehr für weitere Beschäftigung
in diesem Bereich tragbar..............

und heute stand dann sein AG vor ihm und erzählte von verstoss gg. das waffengesetz usw, kündigung oder eben aufhebungsvertrag. und der dussel hat den aufhebungsvertrag unterschrieben ohne dass man ihm weder alkohlkonsum noch tablettenkonsum nachweisen konnte, also auf puren verdacht hin.

...aus dem Grund hat er wohlweislich den Aufhebungsvertrag unterschrieben.......
nehme ich an..

Ansonsten hätte er ja gegen die Kündigung vorgehen können, notfalls bis vors Arbeitsgericht............

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Brief Aufhebungsvertrag unterschrieben, selten dämlich • gast 454548784 • Dienstag, 05.06.2012 21:07

Noch Anmerkung - Ich finde das auch selten schlau - und nicht dämlich • vita • Mittwoch, 06.06.2012 12:40

sowohl zur Agentur für Arbeit als auch zum Jobcenter • kaschade • Mittwoch, 06.06.2012 10:36

sofort zum Anwalt für Arbeitsrecht seines Vertrauens, denn • Regina 25 • Mittwoch, 06.06.2012 09:36

Naja! • Knorz • Mittwoch, 06.06.2012 10:01

gerade wegen der Umstände halte ich eine anwaltliche Beratung für dringend • Regina 25 • Mittwoch, 06.06.2012 10:05

die Unterschrift unter dem Aufhebungsvertrag ist aber sichtbar • kaschade • Mittwoch, 06.06.2012 10:42

Der Mann führt im Dienst eine Schusswaffe bei sich ... • Metrobus • Mittwoch, 06.06.2012 09:11

Besser zum Arzt gehen - auch jetzt ! • gutermannhier • Mittwoch, 06.06.2012 08:54

Für den Sicherheitsjob scheint er nicht geeignet zu sein! • vita • Mittwoch, 06.06.2012 07:37

Re: Aufhebungsvertrag unterschrieben, selten dämlich • Ben45 • Dienstag, 05.06.2012 22:25

das ist doch nur Glaskugel - es steht doch nirgendwo im EP, dass • Regina 25 • Mittwoch, 06.06.2012 22:51

Steht da doch - Verstoss gegen das Waffengesetz ist u.a. Kündigungsgrund • vita • Mittwoch, 06.06.2012 23:35

vita, • Regina 25 • Mittwoch, 06.06.2012 23:57

sehe es auch so das es schlau war zu unterschreiben • gast678 • Mittwoch, 06.06.2012 01:55

Re: Aufhebungsvertrag unterschrieben, selten dämlich • Erwin Denzler • Dienstag, 05.06.2012 21:32

Im Zustand der Unzurechnungsfähigkeit kann man immer noch Polizeichef sein owT • Moorsoldat • Mittwoch, 06.06.2012 14:46

es eilt • Bernhard II • Mittwoch, 06.06.2012 08:14

Re: es eilt • Erwin Denzler • Mittwoch, 06.06.2012 08:18

Erwin Denzler • gast 454548784 • Dienstag, 05.06.2012 22:04

Wohl zwei Meldungen nötig • Erwin Denzler • Dienstag, 05.06.2012 22:26