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| Datum: | Dienstag, 22.05.2012 08:13 |
|---|---|
| Autor: | vita |
| Betreff: | Da Du und Deine Familie offenbar Erben seid |
| Text: | (Erbrangfolgen (1. 2. 3. 4. Ordnung etc.) Eltern, Geschwister, Neffen, Nichten............. etc.) und die Partnerin keine rechtliche Erbin ist - da nicht verheiratet - und wenn es kein Testament zu ihren Gunsten gibt: In diesem Fall müsste sie weder den Staubsauger noch den TV weiter abbezahlen, wenn der Vertrag auf den Verstorbenen läuft. Ich nehme aber an, dass sie beides behalten will..... Das könntet ihr untereinander regeln. Will sie das nicht, müssten auch Du und Deine Familie - als Erben - sich darum kümmern! Aber wenn Du und/oder Deine Familie Erben sind, müss ihr für alle Verbindlichkeiten des Verstorbenen aufkommen - Familienangehörige sind auch beisetzungspflichtig!! Auch da gibt es eine Rangfolge. Ich nehme mal an, Ihr seid Erben? Auch das Handy wäre dann von Euch zu übernehmen, bzw. abzumelden!!! Wie gesagt, wenn die Partnerin keine rechtliche Erbin ist, muss sie damit gar nichts machen! Das Jobcenter rechnet entsprechend, sobald es vom Todesfall in Kenntnis gesetzt wird......... |
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BG, tod des Partners, laufende ratenkredite............. • mpvin • Montag, 21.05.2012 21:31
Da Du und Deine Familie offenbar Erben seid • vita • Dienstag, 22.05.2012 08:13
Sterbemonat ....................... • oldie • Dienstag, 22.05.2012 06:52
Re: BG, tod des Partners, laufende ratenkredite............. • mulle228 • Montag, 21.05.2012 22:25
Zu den Erben scheint ja mpvin als Schwager-Schwägerin zu gehören • vita • Dienstag, 22.05.2012 08:18
Wenn dem so ist - bei Tod des Mieters gilt die ausserordentliche Kündigung • vita • Dienstag, 22.05.2012 08:22
erbe • mpvin • Dienstag, 22.05.2012 09:44
Wenn alle ausgeschlagen haben - gehört der Nachlass dem Staat! • vita • Dienstag, 22.05.2012 13:07
Re: erbe • Erwin Denzler • Dienstag, 22.05.2012 09:59
Nutzt das was? • Moorsoldat • Dienstag, 22.05.2012 14:56
noch weiter • Bernhard II • Dienstag, 22.05.2012 01:12