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| Datum: | Dienstag, 22.05.2012 01:12 |
|---|---|
| Autor: | Bernhard II |
| Betreff: | noch weiter |
| Text: | Wer ist der offizielle Mieter? Für Mitbewohner könnte ein Eintrittsrecht existieren; unabhängig vom Erben. Bist Du weder Mieter, Untermieter noch eintrittsberechtigt / -willig, brauchst Du Dir um eine Kostensenkungsaufforderung keinen Kopf zu machen; dann bist Du vom Rechtsnachfolger in der Wohnung nur geduldet. Bist Du Mieter, dann haftest Du jetzt für die kompletten Pflichten aus dem Mietvertrag. Da ein Umzugswunsch besteht, würde ich die Kostensenkungsaufforderung abwarten und sobald die da ist, die Wohnung kündigen und die Zuschüsse für einen Umzug an einen vom mir gewünschten Ort nutzen. Gläubiger des Verstorbenen können sich nur an dessen Rechtsnachfolger wenden. Gilt auch für JC wg. evtl. Rückforderungen von Sozialleistungen ( http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__35.html ) Pietät kann sich ein Gehartzter nicht leisten |
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BG, tod des Partners, laufende ratenkredite............. • mpvin • Montag, 21.05.2012 21:31
Da Du und Deine Familie offenbar Erben seid • vita • Dienstag, 22.05.2012 08:13
Sterbemonat ....................... • oldie • Dienstag, 22.05.2012 06:52
Re: BG, tod des Partners, laufende ratenkredite............. • mulle228 • Montag, 21.05.2012 22:25
Zu den Erben scheint ja mpvin als Schwager-Schwägerin zu gehören • vita • Dienstag, 22.05.2012 08:18
Wenn dem so ist - bei Tod des Mieters gilt die ausserordentliche Kündigung • vita • Dienstag, 22.05.2012 08:22
erbe • mpvin • Dienstag, 22.05.2012 09:44
Wenn alle ausgeschlagen haben - gehört der Nachlass dem Staat! • vita • Dienstag, 22.05.2012 13:07
Re: erbe • Erwin Denzler • Dienstag, 22.05.2012 09:59
Nutzt das was? • Moorsoldat • Dienstag, 22.05.2012 14:56
noch weiter • Bernhard II • Dienstag, 22.05.2012 01:12