Verfahrenskostenhilfe

Datum:Donnerstag, 10.05.2012 08:54
Autor: Erwin Denzler
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Betreff:Verfahrenskostenhilfe
Text:heißt das im FamFG-Verfahren.

Allerdings wird oft der Nachlass die Bedürftigkeit beseitigen. Ist er aber nichts wert, sind auch die Gebühren sehr gering (ab 10 Euro).

E.D.

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Brief hat schon mal jemand BerH oder PKH für die Erteilung eines Erbscheines beantragt • ClaudiaF. • Donnerstag, 10.05.2012 04:25

Verfahrenskostenhilfe • Erwin Denzler • Donnerstag, 10.05.2012 08:54

nützt aber den Leuten nix, denn alleine aus dem Erbschein sind sie nicht flüssig • ClaudiaF. • Donnerstag, 10.05.2012 08:59

@ E.D.:Auch für Erbausschlagung? • Alex aus Schwelm • Donnerstag, 10.05.2012 08:57

Die Kosten für die Erteilung eines Erbscheines wird ein ALG II - Empfänger ... • Joachim Wentzel • Donnerstag, 10.05.2012 08:16

Wie viel kostet denn die Erteilung eines Erbscheines? • Sabine Schmidt • Donnerstag, 10.05.2012 11:08

Re: Wie viel kostet denn die Erteilung eines Erbscheines? • Gelber Kobold • Donnerstag, 10.05.2012 14:36

selber finden macht arm... • kaschade • Donnerstag, 10.05.2012 13:31

Re: hat schon mal jemand BerH oder PKH für die Erteilung eines Erbscheines beant • theodor • Donnerstag, 10.05.2012 07:37

ein lebendiges Beispiel wenn zB zu spät verschenkt wird • JRS • Donnerstag, 10.05.2012 07:26

Re: hat schon mal jemand BerH oder PKH für die Erteilung eines Erbscheines beant • egal • Donnerstag, 10.05.2012 07:25