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| Datum: | Donnerstag, 10.05.2012 08:16 |
|---|---|
| Autor: | Joachim Wentzel |
| Homepage: | www.richterbank.de/frames_haupt/frames_news.html |
| Betreff: | Die Kosten für die Erteilung eines Erbscheines wird ein ALG II - Empfänger ... |
| Text: | ohne die bezeichneten Hilfsmittel - zumal nur finanzielle Hilfe erforderlich ist - aufbringen müssen. Die Kosten für die Erteilung eines Erbscheines und damit die Deckung der Bedarfe können aber erheblich sein. Die Ausgaben für die Erteilung des Erbscheines sind nach meiner Meinung Sonderbedarfe, deren Deckung ein ALG II - Empfänger beantragen müsste. Leistungsträger lehnen meist ab. Ein Erbe sollte dann versuchen zumindest teilweise die Kosten selbst zu decken und den nicht gedeckten Teil durch Darlehen zu erhalten. |
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hat schon mal jemand BerH oder PKH für die Erteilung eines Erbscheines beantragt • ClaudiaF. • Donnerstag, 10.05.2012 04:25
Verfahrenskostenhilfe • Erwin Denzler • Donnerstag, 10.05.2012 08:54
nützt aber den Leuten nix, denn alleine aus dem Erbschein sind sie nicht flüssig • ClaudiaF. • Donnerstag, 10.05.2012 08:59
@ E.D.:Auch für Erbausschlagung? • Alex aus Schwelm • Donnerstag, 10.05.2012 08:57
Die Kosten für die Erteilung eines Erbscheines wird ein ALG II - Empfänger ... • Joachim Wentzel • Donnerstag, 10.05.2012 08:16
Wie viel kostet denn die Erteilung eines Erbscheines? • Sabine Schmidt • Donnerstag, 10.05.2012 11:08
Re: Wie viel kostet denn die Erteilung eines Erbscheines? • Gelber Kobold • Donnerstag, 10.05.2012 14:36
selber finden macht arm... • kaschade • Donnerstag, 10.05.2012 13:31
Re: hat schon mal jemand BerH oder PKH für die Erteilung eines Erbscheines beant • theodor • Donnerstag, 10.05.2012 07:37
ein lebendiges Beispiel wenn zB zu spät verschenkt wird • JRS • Donnerstag, 10.05.2012 07:26
Re: hat schon mal jemand BerH oder PKH für die Erteilung eines Erbscheines beant • egal • Donnerstag, 10.05.2012 07:25