Re: hat schon mal jemand BerH oder PKH für die Erteilung eines Erbscheines beant

Datum:Donnerstag, 10.05.2012 07:37
Autor: theodor
Betreff:Re: hat schon mal jemand BerH oder PKH für die Erteilung eines Erbscheines beant
Text:wenn nachweisbar vom Sozialleistungsträger ein Erbschein für die Erstattung von Sozialleistung gefordert wird, könnte doch § 64 SGB X greifen:
"(2) Geschäfte und Verhandlungen, die aus Anlass der Beantragung, Erbringung oder der Erstattung einer Sozialleistung nötig werden, sind kostenfrei. Dies gilt auch für die in der Kostenordnung bestimmten Gerichtskosten."

Ansonsten sind doch diese Kosten vom Erbe abzusetzen und wir sprechen hier über eine Zwischenfinanzierung von "so zwischen 20und 40 Euronen " oder?

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Brief hat schon mal jemand BerH oder PKH für die Erteilung eines Erbscheines beantragt • ClaudiaF. • Donnerstag, 10.05.2012 04:25

Verfahrenskostenhilfe • Erwin Denzler • Donnerstag, 10.05.2012 08:54

nützt aber den Leuten nix, denn alleine aus dem Erbschein sind sie nicht flüssig • ClaudiaF. • Donnerstag, 10.05.2012 08:59

@ E.D.:Auch für Erbausschlagung? • Alex aus Schwelm • Donnerstag, 10.05.2012 08:57

Die Kosten für die Erteilung eines Erbscheines wird ein ALG II - Empfänger ... • Joachim Wentzel • Donnerstag, 10.05.2012 08:16

Wie viel kostet denn die Erteilung eines Erbscheines? • Sabine Schmidt • Donnerstag, 10.05.2012 11:08

Re: Wie viel kostet denn die Erteilung eines Erbscheines? • Gelber Kobold • Donnerstag, 10.05.2012 14:36

selber finden macht arm... • kaschade • Donnerstag, 10.05.2012 13:31

Re: hat schon mal jemand BerH oder PKH für die Erteilung eines Erbscheines beant • theodor • Donnerstag, 10.05.2012 07:37

ein lebendiges Beispiel wenn zB zu spät verschenkt wird • JRS • Donnerstag, 10.05.2012 07:26

Re: hat schon mal jemand BerH oder PKH für die Erteilung eines Erbscheines beant • egal • Donnerstag, 10.05.2012 07:25