Nach dem Verursacherprinzip ist es auch sehr naheliegend

Datum:Donnerstag, 26.04.2012 23:10
Autor: Erwin Denzler
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Betreff:Nach dem Verursacherprinzip ist es auch sehr naheliegend
Text:daß die Bank sich den Aufwand erstatten läßt, wenn ein Kunde nicht gedeckte Einzugsermächtigungen erteilt.Wobei es die Bank natürlich nicht interessieren muß, ob Gehalt, Rente oder AlG II zu spät überwiesen wurden, das ist nicht ihre Sache. Die BGH-Rechtsprechung ist da sehr realitätsfern.

Wer keine ausreichende Reserve aus dem Kont hat, sollte überhaupt nicht am Einzugsverfahren teilnehmen, sondern selbst überweisen wenn Geld da ist. Was dann natürlich zu Mahngebühren des Vermieters führen kann, aber das ist bei der geplatzten Lastschrift auch der Fall (zusätzlich zum Schadensersatz). Inwieweit man sich das vom JC wiederholen kann, wird sich wohl aus den oben von Sanat Claus erwähnten Urteilen ergeben, die mir allerdings nicht bekannt und mangels näherer Angabe auch nicht auffindbar sind.

Insbesondere einzelne aktuelle Einzugsermächtigungen (z.B. bei Bestellkauf, Bezahlen mit Karte und Unterschrift) sollte man auf jeden Fall unterlassen, wenn das Konto nicht sicher gedeckt ist, denn das kann sogar zu Anzeigen wegen Betruges führen.

E.D.

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Brief Rücklastschriftgebühren weil Jobcenter zu spät überweisen hat • Woltor • Donnerstag, 26.04.2012 18:38

Gebühren für eine Rücklastschrift • Thom D. • Donnerstag, 26.04.2012 21:37

Rücklastschriftgebühren zulässig • Santa Claus • Donnerstag, 26.04.2012 21:55

ja, hast Du, siehe hier • Myri • Donnerstag, 26.04.2012 19:03

Chancen • Bernhard II • Donnerstag, 26.04.2012 18:48

Rücklastschriftgebühren • s. Gast • Donnerstag, 26.04.2012 18:45

Falsch • Santa Claus • Donnerstag, 26.04.2012 21:57

Und ab Juli 2012 gibt es eine Änderung in den Sonderbedingungen • Paragraphenreiter • Donnerstag, 26.04.2012 22:22

Nach dem Verursacherprinzip ist es auch sehr naheliegend • Erwin Denzler • Donnerstag, 26.04.2012 23:10

sondern selbst überweisen……. • boubou • Freitag, 27.04.2012 09:39

Bei mir war bis jetzt immer ausreichend gedeckt. Die Miete überweise ich per • Paragraphenreiter • Donnerstag, 26.04.2012 23:28

Bitte, • s. Gast • Freitag, 27.04.2012 12:13

Reiter • Bernhard II • Freitag, 27.04.2012 08:03