Stelleninformation vom JC

Datum:Mittwoch, 25.04.2012 23:10
Autor: Smiley1
Betreff:Stelleninformation vom JC
Text:...ohne Rechtsfolgenbelehrung, über eine angeblich vorhandene Stelle, die über zwei Zwischenvermittler (private Arbeitsvermittlung und Leiharbeitsfirma ohne konkrete Hausadresse) vermittelt werden soll. Vermittlungsgutschein sei nicht nötig (man kann ja auch selbst zahlen). Kann man davon ausgehen, dass hier schon deshalb keine Bewerbungspflicht besteht, da es keinen Rechtsanspruch auf einen Vermittlungsgutschein gibt?

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Brief Stelleninformation vom JC • Smiley1 • Mittwoch, 25.04.2012 23:10

ein ANGEBOT • NurMalSo • Donnerstag, 26.04.2012 09:44

Du wirst Dich bewerben müssen wenn Dir die Folgen der • Myri • Donnerstag, 26.04.2012 08:28

Stellungnahme des JC • Bernhard II • Donnerstag, 26.04.2012 07:55

Nein. owt • Dorfbengel • Donnerstag, 26.04.2012 04:14