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| Datum: | Donnerstag, 19.04.2012 22:22 |
|---|---|
| Autor: | Regina H. |
| Betreff: | Ja, Rübezahl du hast Recht |
| Text: | aber das Gesetz betrachtet es leider nicht als Nötigung oder Diskriminierung. Das fällt unter Mitwirkungspflicht. Du hast auch Recht, dass man mit dem Hartz IV Stigma vielleicht abgestempelt wird. Auch die Schüler untereinander, ich kenne das von meinem Sohn. Er fürchtet sich mehr als ich, dass jemand was mitkriegt. Für die England-Klassenreise hatte ich mich trotzdem geoutet. Und die wurde dann noch nicht einmal bezahlt, weil ich die Raten schon vorher an die Schule bezahlt hatte. Geld war geliehen. Bei uns weiß es nur die Klassenlehrerin und die hat mir gesagt, dass wir nicht die einzigen sind, auch nicht im Gymnasium. Es gibt noch Übleres: Bei selbständigen Aufstockern (Ich-AGs usw.) dürfen die Ämter sogar die Kunden kontaktieren und fragen, ob alles seine Richtigkeit hatte. Dann kannste als Firma einpacken. Danach wird einem noch mangelndes Selbstbemühen unterstellt, wenn der Laden den Bach runter geht. Ich hatte schonmal an eine Anzeige wegen Körperverletzung gedacht, weil die Amtstyrranei Leute krank macht. Wahrscheinlich nimmt das keine Polizeidienststelle entgegen. |
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Mehrtägige Klassenfahrt - Geld nur mit Antrag • Sofasitzer • Mittwoch, 18.04.2012 22:31
Interessante Reaktionen • Sofasitzer • Sonntag, 22.04.2012 19:14
Re • ich bin es • Donnerstag, 19.04.2012 20:44
den anspruch haben auch wohngeldempfänger und leute mit kinderzuschlag • mixxer • Donnerstag, 19.04.2012 14:09
selbst bezahlen - ganz ohne Outing • Hans1111111 • Donnerstag, 19.04.2012 13:08
Outing .... • Stiller Mitleser • Donnerstag, 19.04.2012 10:38
Nein, das lässt sich nicht umgehen ... • Metrobus • Donnerstag, 19.04.2012 10:15
Wie verheimlicht ihr denn den ALG2-Bezug? • PB1 • Donnerstag, 19.04.2012 10:01
Wieso nennts du dich Sofasitzer? • Franz Eberhofer • Donnerstag, 19.04.2012 09:09
Ansonsten fährt das Kind nicht mit, denn wir werden uns bestimmt nicht als Hart • Dorfbengel • Donnerstag, 19.04.2012 02:46
Re: Mehrtägige Klassenfahrt - Geld nur mit Antrag • Rübezahl • Donnerstag, 19.04.2012 01:38
Was soll das bringen? • Kylling • Donnerstag, 19.04.2012 15:41
war es ein Beschlossenesgesetz ist? • ichich • Donnerstag, 19.04.2012 16:10
Das Geld wird vom JC direkt an die Schule überwiesen, von daher • lorenza • Donnerstag, 19.04.2012 07:36
Re: Mehrtägige Klassenfahrt - Geld nur mit Antrag • Regina H. • Donnerstag, 19.04.2012 00:51
Re: Mehrtägige Klassenfahrt - Geld nur mit Antrag • Rübezahl • Donnerstag, 19.04.2012 01:49
Ja, Rübezahl du hast Recht • Regina H. • Donnerstag, 19.04.2012 22:22
was machst du nur • ichich • Donnerstag, 19.04.2012 11:35
Re: was machst du nur • Rübezahl • Donnerstag, 19.04.2012 14:15
''Ansonsten fährt das Kind nicht mit'' - toll, dann spart das Jobcenter Geld • Pauperierter • Donnerstag, 19.04.2012 00:50
Muss sowieso an Schule gezahlt werden • GG • Donnerstag, 19.04.2012 07:49
Re: Muss sowieso an Schule gezahlt werden • Erwin Denzler • Donnerstag, 19.04.2012 11:34
und die Schweigepflichtvereinbarung • ichich • Donnerstag, 19.04.2012 12:22
Hier denkt Sofasitzer nur an sich • ela1953 • Donnerstag, 19.04.2012 10:40
Rentnerausweis • MausMaus • Donnerstag, 19.04.2012 16:38
Danke! • Kylling • Donnerstag, 19.04.2012 15:56
und was ist wenn dein SB beim JC mal im Urlaub ist ? • Suppenhahn • Donnerstag, 19.04.2012 09:15
@GG erstens das und zweitens wird sie nicht die einzige sein die leistungen • gutefrage • Donnerstag, 19.04.2012 09:03