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| Datum: | Donnerstag, 19.04.2012 12:22 |
|---|---|
| Autor: | ichich |
| Homepage: | www.sanktionsmoratorium.de/ |
| Betreff: | und die Schweigepflichtvereinbarung |
| Text: | hat die Sozialbehörde gegenüber jedem anderen Verein, an den sie zahlt, mit einzufordern. Sie ist in dem Falle sogar Kontrollorgan, sie hat zu prüfen das dieses auch eingehalten wird. Wobei ich wieder meine Zweifel daran habe. Und zum Sachverhalt kommt, ob das Kind an dieser Klassenfahrt teilnimmt ergibt sich aus den Schulrechtlichen rechtlichen Bestimmungen, der Teilnahmeverpflichtung an schulischen Veranstaltung. und bedarf es weiterer Zustimmung so sind ausschließlich die Kinder durch die Eltern vertreten und nicht durch den Sachbearbeiter. Die Aussage und die Antragstellung der Eltern dass mein Kind daran teilnimmt, bindet die Verwaltung an dieser Entscheidung. Die rechtlichen Konsequenzen bei falsche Aussage bei Antragstellung sind doch bekannt! weitere Nachweise sind überhaupt nicht erforderlich, zur Antragstellung. nun ist die Behörde zum Handeln verpflichtet. Mehr steht auch nicht im Gesetz! bei Zweifel an der rechtmäßigen Verwendung kann die Bestätigung der Teilnahme im Nachgang verlangt werden. ich verweise hier mal auf §§ 63; 64 SGB X 2) Geschäfte und Verhandlungen, die aus Anlass der Beantragung, Erbringung oder der Erstattung einer Sozialleistung nötig werden, sind kostenfrei., ansonsten §§ 3;7;21 Abs 4 wobei § 65 SGB X zu beachten ist bei einer Klassenfahrt vielleicht noch ein vertretbarer Aufwand ,bei ein Tagesausflug ins Theater für drei Euro würde ich schon mal im Vorhinein die Beschaffung der Unterlagen die überhaupt nicht erforderlich sind in Rechnung stellen. Wie sagte Frau von der Leyen, ein Kreuz auf den Antrag und der Rest geschieht von ganz allein:-) die Schule kann nicht bestimmen ob mein Kind daran teilnimmt oder nicht (Ausnahme verpflichtende Teilnahme) die Zustimmung zur Teilnahme darf nur der sorgeberechtigte vollziehen, eine Schule kann gar nicht im Vorhinein eine Teilnahme bescheinigen, höchstens dass es beabsichtigt ist das Kind mitnehmen zu wollen. was meinst du wie lustig das wird bei drei Euro Tagesausflug Da kostet die Beschaffung im Ballungsraum Leipzig der geforderten Unterlagen schon mal zwischen 10 bis 15 Euro Fahrtkosten für die Eltern, oder seit wann sind Kinder als Erfüllungsgehilfe einzusetzen . Ich weiß alles noch mit so vielen Fragezeichen versehen. |
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Mehrtägige Klassenfahrt - Geld nur mit Antrag • Sofasitzer • Mittwoch, 18.04.2012 22:31
Interessante Reaktionen • Sofasitzer • Sonntag, 22.04.2012 19:14
Re • ich bin es • Donnerstag, 19.04.2012 20:44
den anspruch haben auch wohngeldempfänger und leute mit kinderzuschlag • mixxer • Donnerstag, 19.04.2012 14:09
selbst bezahlen - ganz ohne Outing • Hans1111111 • Donnerstag, 19.04.2012 13:08
Outing .... • Stiller Mitleser • Donnerstag, 19.04.2012 10:38
Nein, das lässt sich nicht umgehen ... • Metrobus • Donnerstag, 19.04.2012 10:15
Wie verheimlicht ihr denn den ALG2-Bezug? • PB1 • Donnerstag, 19.04.2012 10:01
Wieso nennts du dich Sofasitzer? • Franz Eberhofer • Donnerstag, 19.04.2012 09:09
Ansonsten fährt das Kind nicht mit, denn wir werden uns bestimmt nicht als Hart • Dorfbengel • Donnerstag, 19.04.2012 02:46
Re: Mehrtägige Klassenfahrt - Geld nur mit Antrag • Rübezahl • Donnerstag, 19.04.2012 01:38
Was soll das bringen? • Kylling • Donnerstag, 19.04.2012 15:41
war es ein Beschlossenesgesetz ist? • ichich • Donnerstag, 19.04.2012 16:10
Das Geld wird vom JC direkt an die Schule überwiesen, von daher • lorenza • Donnerstag, 19.04.2012 07:36
Re: Mehrtägige Klassenfahrt - Geld nur mit Antrag • Regina H. • Donnerstag, 19.04.2012 00:51
Re: Mehrtägige Klassenfahrt - Geld nur mit Antrag • Rübezahl • Donnerstag, 19.04.2012 01:49
Ja, Rübezahl du hast Recht • Regina H. • Donnerstag, 19.04.2012 22:22
was machst du nur • ichich • Donnerstag, 19.04.2012 11:35
Re: was machst du nur • Rübezahl • Donnerstag, 19.04.2012 14:15
''Ansonsten fährt das Kind nicht mit'' - toll, dann spart das Jobcenter Geld • Pauperierter • Donnerstag, 19.04.2012 00:50
Muss sowieso an Schule gezahlt werden • GG • Donnerstag, 19.04.2012 07:49
Re: Muss sowieso an Schule gezahlt werden • Erwin Denzler • Donnerstag, 19.04.2012 11:34
und die Schweigepflichtvereinbarung • ichich • Donnerstag, 19.04.2012 12:22
Hier denkt Sofasitzer nur an sich • ela1953 • Donnerstag, 19.04.2012 10:40
Rentnerausweis • MausMaus • Donnerstag, 19.04.2012 16:38
Danke! • Kylling • Donnerstag, 19.04.2012 15:56
und was ist wenn dein SB beim JC mal im Urlaub ist ? • Suppenhahn • Donnerstag, 19.04.2012 09:15
@GG erstens das und zweitens wird sie nicht die einzige sein die leistungen • gutefrage • Donnerstag, 19.04.2012 09:03