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| Datum: | Donnerstag, 19.04.2012 02:46 |
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| Autor: | Dorfbengel |
| Betreff: | Ansonsten fährt das Kind nicht mit, denn wir werden uns bestimmt nicht als Hart |
| Text: | Du hast einen Streit mit dem JC. Du erreichst nichts. Dann gibst Du denen, was sie wollen, gibst also nach und bestrafst Dein Kind weil Dein Stolz das Allerwichtigste im Leben ist und das Kind dagegen einen Pfifferling wert? Und dann fühlst Du Dich auch noch cool? Oder wie müssen wir das verstehen? Falls Du Dich doch noch anders entscheiden und lieber für Dein Kind streiten magst als gegen es, könnte dieses hier interessant für Dich sein: ie Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 64 bestehen nicht, soweit 1. ihre Erfüllung nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der in Anspruch genommenen Sozialleistung oder ihrer Erstattung steht oder 2. ihre Erfüllung dem Betroffenen aus einem wichtigen Grund nicht zugemutet werden kann oder 3. der Leistungsträger sich durch einen geringeren Aufwand als der Antragsteller oder Leistungsberechtigte die erforderlichen Kenntnisse selbst beschaffen kann. www.buzer.de/gesetz/3690/a51875.htm Falls die erforderlichen Angaben schon in dem vorliegenden Schreiben enthalten sein sollten (!) würde ich dafürhalten, dass der Leistungsträger sich mit einem Blick darein durch einen geringeren Aufwand als Du mit weiteren Anträgen die erforderlichen Kenntnisse beschaffen kann. Also gut die beiden Papiere vergleichen. Trifft § 65 (2), Zf 3 zu, kannst Du dem JC das schriftlich mitteilen und auf sofortiger Entscheidung bis zum x.y.z nach Aktenlage bestehen. Das heisst: sie sollen mit dem entscheiden, was sie jetzt haben. Kommt eine Ablehnung oder keine Reaktion, bist Du mit dem Eilantrag ans Sozialgericht zur Hand. |
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Mehrtägige Klassenfahrt - Geld nur mit Antrag • Sofasitzer • Mittwoch, 18.04.2012 22:31
Interessante Reaktionen • Sofasitzer • Sonntag, 22.04.2012 19:14
Re • ich bin es • Donnerstag, 19.04.2012 20:44
den anspruch haben auch wohngeldempfänger und leute mit kinderzuschlag • mixxer • Donnerstag, 19.04.2012 14:09
selbst bezahlen - ganz ohne Outing • Hans1111111 • Donnerstag, 19.04.2012 13:08
Outing .... • Stiller Mitleser • Donnerstag, 19.04.2012 10:38
Nein, das lässt sich nicht umgehen ... • Metrobus • Donnerstag, 19.04.2012 10:15
Wie verheimlicht ihr denn den ALG2-Bezug? • PB1 • Donnerstag, 19.04.2012 10:01
Wieso nennts du dich Sofasitzer? • Franz Eberhofer • Donnerstag, 19.04.2012 09:09
Ansonsten fährt das Kind nicht mit, denn wir werden uns bestimmt nicht als Hart • Dorfbengel • Donnerstag, 19.04.2012 02:46
Re: Mehrtägige Klassenfahrt - Geld nur mit Antrag • Rübezahl • Donnerstag, 19.04.2012 01:38
Was soll das bringen? • Kylling • Donnerstag, 19.04.2012 15:41
war es ein Beschlossenesgesetz ist? • ichich • Donnerstag, 19.04.2012 16:10
Das Geld wird vom JC direkt an die Schule überwiesen, von daher • lorenza • Donnerstag, 19.04.2012 07:36
Re: Mehrtägige Klassenfahrt - Geld nur mit Antrag • Regina H. • Donnerstag, 19.04.2012 00:51
Re: Mehrtägige Klassenfahrt - Geld nur mit Antrag • Rübezahl • Donnerstag, 19.04.2012 01:49
Ja, Rübezahl du hast Recht • Regina H. • Donnerstag, 19.04.2012 22:22
was machst du nur • ichich • Donnerstag, 19.04.2012 11:35
Re: was machst du nur • Rübezahl • Donnerstag, 19.04.2012 14:15
''Ansonsten fährt das Kind nicht mit'' - toll, dann spart das Jobcenter Geld • Pauperierter • Donnerstag, 19.04.2012 00:50
Muss sowieso an Schule gezahlt werden • GG • Donnerstag, 19.04.2012 07:49
Re: Muss sowieso an Schule gezahlt werden • Erwin Denzler • Donnerstag, 19.04.2012 11:34
und die Schweigepflichtvereinbarung • ichich • Donnerstag, 19.04.2012 12:22
Hier denkt Sofasitzer nur an sich • ela1953 • Donnerstag, 19.04.2012 10:40
Rentnerausweis • MausMaus • Donnerstag, 19.04.2012 16:38
Danke! • Kylling • Donnerstag, 19.04.2012 15:56
und was ist wenn dein SB beim JC mal im Urlaub ist ? • Suppenhahn • Donnerstag, 19.04.2012 09:15
@GG erstens das und zweitens wird sie nicht die einzige sein die leistungen • gutefrage • Donnerstag, 19.04.2012 09:03