Re: Mehrtägige Klassenfahrt - Geld nur mit Antrag

Datum:Donnerstag, 19.04.2012 01:38
Autor: Rübezahl
Betreff:Re: Mehrtägige Klassenfahrt - Geld nur mit Antrag
Text:Umgehen, hmm, weiß nich. Ich würde mich auch weigern mein Kind brandmarken zu lassen und dennoch die Klassenfahrt haben wollen.

Am besten gehst du in der Sache nochmal zum JC, aber mit einem Beistand der auch als Zeuge fungieren kann. Beim Gespräch lenkst du es dahin dass die sich zum Datenschutzrecht und Diskriminierungsfreiheit äussern müssen um ihre Meinung durchzusetzen. Dann hast du einen Joker um dem SB rechtlich eins reinzuwürgen (das kannste ihm abschließend ruhig sagen was du machen wirst).

Damit Filius doch mitfahren kann, kannst du dir das Geld NACH schriftlicher Antragstellung leihen sofern das JC nicht in die Puschen kommt. Einer evtl folgenden Ablehnung folgt von dir Widerspruch und gleichzeitig Klage vor dem SG.

Am besten schreibst du noch im JC ein Gesprächsprotokoll und lässt dir das vom SB und Beistand / Zeugen unterzeichnen.

Ach ja, ein Anruf des zuständigen Datenschutzbeauftragten deines Bundeslandes sollte auch nicht fehlen. Und wenn alles glatt geht, sitzt dein SB bald vor seinem seinem Schreibtisch...... dann wäre aber alles zufriedenstellend durch ;-)

Solche Leute gehören SOFORT im Sinne eines finalen Rettungssch.... an weiteren Übergriffen gehindert. Aber leider gehört der so zum System Hartz IV dass solche Typen ganz im Sinne der Erfinder, unverzichtbar sind.

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Brief Mehrtägige Klassenfahrt - Geld nur mit Antrag • Sofasitzer • Mittwoch, 18.04.2012 22:31

Interessante Reaktionen • Sofasitzer • Sonntag, 22.04.2012 19:14

Re • ich bin es • Donnerstag, 19.04.2012 20:44

den anspruch haben auch wohngeldempfänger und leute mit kinderzuschlag • mixxer • Donnerstag, 19.04.2012 14:09

selbst bezahlen - ganz ohne Outing • Hans1111111 • Donnerstag, 19.04.2012 13:08

Outing .... • Stiller Mitleser • Donnerstag, 19.04.2012 10:38

Nein, das lässt sich nicht umgehen ... • Metrobus • Donnerstag, 19.04.2012 10:15

Wie verheimlicht ihr denn den ALG2-Bezug? • PB1 • Donnerstag, 19.04.2012 10:01

Wieso nennts du dich Sofasitzer? • Franz Eberhofer • Donnerstag, 19.04.2012 09:09

Ansonsten fährt das Kind nicht mit, denn wir werden uns bestimmt nicht als Hart • Dorfbengel • Donnerstag, 19.04.2012 02:46

Re: Mehrtägige Klassenfahrt - Geld nur mit Antrag • Rübezahl • Donnerstag, 19.04.2012 01:38

Was soll das bringen? • Kylling • Donnerstag, 19.04.2012 15:41

war es ein Beschlossenesgesetz ist? • ichich • Donnerstag, 19.04.2012 16:10

Das Geld wird vom JC direkt an die Schule überwiesen, von daher • lorenza • Donnerstag, 19.04.2012 07:36

Re: Mehrtägige Klassenfahrt - Geld nur mit Antrag • Regina H. • Donnerstag, 19.04.2012 00:51

Re: Mehrtägige Klassenfahrt - Geld nur mit Antrag • Rübezahl • Donnerstag, 19.04.2012 01:49

Ja, Rübezahl du hast Recht • Regina H. • Donnerstag, 19.04.2012 22:22

was machst du nur • ichich • Donnerstag, 19.04.2012 11:35

Re: was machst du nur • Rübezahl • Donnerstag, 19.04.2012 14:15

''Ansonsten fährt das Kind nicht mit'' - toll, dann spart das Jobcenter Geld • Pauperierter • Donnerstag, 19.04.2012 00:50

Muss sowieso an Schule gezahlt werden • GG • Donnerstag, 19.04.2012 07:49

Re: Muss sowieso an Schule gezahlt werden • Erwin Denzler • Donnerstag, 19.04.2012 11:34

und die Schweigepflichtvereinbarung • ichich • Donnerstag, 19.04.2012 12:22

Hier denkt Sofasitzer nur an sich • ela1953 • Donnerstag, 19.04.2012 10:40

Rentnerausweis • MausMaus • Donnerstag, 19.04.2012 16:38

Danke! • Kylling • Donnerstag, 19.04.2012 15:56

und was ist wenn dein SB beim JC mal im Urlaub ist ? • Suppenhahn • Donnerstag, 19.04.2012 09:15

@GG erstens das und zweitens wird sie nicht die einzige sein die leistungen • gutefrage • Donnerstag, 19.04.2012 09:03