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| Datum: | Sonntag, 15.04.2012 13:12 |
|---|---|
| Autor: | Mister X |
| Betreff: | Mengen- und Preiskalkulation |
| Text: | bedingt, dass der Mengenverbrauch in den Wintermonaten höher ist als im Sommer an HeizEnergie sind auch die Kosten anders es liegt damit keine Gleichverteilung über die Monate vor aber nach der GVV sind die Kosten über 12 Monate (Abrechnungsperiode 11 Monate + 1 Endabrechnung ) gleichmäßig zu verteilen -> Außnahme wenn die Abrechnungsperiode halt kürzer ist (hier Dez./Jan/Feb/März) da du wohl mit Genehmigung in eine angemessene Wohnung gezogen bist sind die Kosten voll zu übernehmen die Beweislast der Unwirtschaftlichkeit liegt beim JC da, das JC keinen Beweis erbracht hat sind die Kosten zzgl. der anfallenden Mahn-/Gerichts-/Nebenkosten zu übernehmen a) Antrag mit Fristsetzung b) e.A. c) es fallen womöglich jetzt auflaufende KdU Kosten an durch Leistungverweigerung, diese sorgfältig Auflisten, da hier der Versuch einer Vermögensverschiebung mittels Zeitversögerung vorliegen könnte |
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Hohe Heizkostennachzahlung durch Fokussierung auf die Wintermonate • Hulk62 • Samstag, 14.04.2012 21:03
heizperiode Dezember bis märz • fiftyone • Sonntag, 15.04.2012 19:59
möglich mit Prozenten oder mit Gradtagzahlen • Mister X • Montag, 16.04.2012 10:05
Mengen- und Preiskalkulation • Mister X • Sonntag, 15.04.2012 13:12
Re: Mengen- und Preiskalkulation • Hulk62 • Dienstag, 17.04.2012 10:43
Die Nachzahlung ...................... • oldie • Samstag, 14.04.2012 23:01
Re: Die Nachzahlung ...................... • norchen • Sonntag, 15.04.2012 09:36