Es ist eher als allgemeiner Rat zu verstehen

Datum:Mittwoch, 04.04.2012 10:04
Autor: Karl Murx
Betreff:Es ist eher als allgemeiner Rat zu verstehen
Text:SB und FM sind oft fachlich aber auch zeitlich damit überfordert, eine EGV den rechtlichen Vorgaben entsprechend auzusarbeiten.
Der große Vorteil für Leistungsberechtigte besteht dann darin, dass diese EGV oder auch EGV-VA viele Flüchtigkeitssfehler und formale Mängel aufweisen, die die EGV/-VA rechtwidrig machen.
Man hat dann relativ leichtes Spiel die EGV/-VA mit entsprechenden Rechtsmitteln anzufechten.

Erklärst Du einem SB oder FM, warum Du die EGV nicht unterschreibst - zeigst Du ihm also die Mängel und Fehler auf, die er gemacht hat - wird er sie beim nächsten Mal korrigieren.
Damit wird es dir schwerer fallen, gegen zukünftige EGV/-VA vorzugehen. Man kann von einem SB oder FM ja nicht erwarten, dass er für alle Zeiten blöd bleibt.
Je weniger Informationen Du dem SB/FM gibst, desto weniger Macht hat er.


In einem EGV-VA, wie in jedem Verwaltungsakt, muss die tatsächliche Begründung stehen (§ 35 SGB X), warum dieser EGV-VA erlassen wurde.
In den Vordrucken sind dann aber die entsprechenden Standardtexte vorgegebene, in denen dann i.d.R. so was ähnliches drin steht wie:
"Eine EGV ist nicht zustande gekommen. Um kurzfristig ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern, wird dieser EGV-VA erlassen." Mehr nicht.
Es werden i.d.R. nicht deine konkreten Ablehnungsgründe genannt.

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