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| Datum: | Mittwoch, 04.04.2012 08:51 |
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| Autor: | Alex aus Schwelm |
| Betreff: | ''Die Bewerbungen müssen dem marktüblichen Standard genügen'' |
| Text: | Diese Forderung ist bei einer Pauschale von 5,- Euro schwerlich zu halten. Ich würde vor der Unterschrift darauf bestehen, daß der Satz ergänzt wird durch: "sofern nicht höhere tatsächliche Kosten nachgewiesen werden." Sollte (...ziemlich sicher...!) der Fall(en)Manager das ablehnen, also dürfte er mir als Nächstes entsprechend Informationsfreiheitsgesetz und § 14 SGB I schrifltich darlegen, wie diese Pauschale als zweckmäßig und ausreichend 'ermittelt' wurde. Hier liegt nämlich mit Sicherrheit derselbe Sachverhalt vor, den das BVerfG am 09.02.2010 bezüglich der Regelsätze gerügt hatte: "freihändige Schätzung". Für eine ANtwort nach IFG hat er maximal einen Monat Zeit. Bis zur Erfüllung seiner Pflicht, würde ich die EGV nicht unterschreiben, bzw einer EGV-VA mit Widerspruch begegnen. |
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Eingliederungsvereinbarung • rotbaker • Mittwoch, 04.04.2012 07:16
Kostenübernahme in einer EGV_VA • Mister X • Mittwoch, 04.04.2012 12:01
Re: Eingliederungsvereinbarung • Karl Murx • Mittwoch, 04.04.2012 09:05
Re: EGV-VA • rotbaker • Mittwoch, 04.04.2012 09:28
Es ist eher als allgemeiner Rat zu verstehen • Karl Murx • Mittwoch, 04.04.2012 10:04
''Die Bewerbungen müssen dem marktüblichen Standard genügen'' • Alex aus Schwelm • Mittwoch, 04.04.2012 08:51
Geiz • Bernhard II • Mittwoch, 04.04.2012 08:36
Re: Kostenerstattung • rotbaker • Mittwoch, 04.04.2012 09:34