Geiz

Datum:Mittwoch, 04.04.2012 08:36
Autor: Bernhard II
Betreff:Geiz
Text:Initiativbewerbungen werden schon mal nicht bezuschusst.
Den Nachweis, dass ein Stellenangebot vorlag, ist auch zu führen. Kostenerstattungsfrei.
Dann gibt es Erstattung nur für nachgewiesene versicherungspflichtige Beschäftigung sofern nachgewiesen werden konnte dass ein Vorstellungsgespräch stattfand.
Fahrten mit öffentlichen Verkerhsmitteln sollten auch vermieden werden.


Ersatzmaßnahme anbieten: Beratungsgespräch.? Bei dieser möglichen Sanktion wird SB alles tun, seinen Part einzuhalten.

"Bewerbungen, soweit Stellen angeboten werden, entsprechend der vorhandenen beruflichen Qualifikation. Für den Fall, dass dies nicht zur Arbeitsaufnahme führt, sind auch Bemühungen außerhalb der erworbenen beruflichen Qualifikation für anlern- und ungelernte Hilfsätigkeiten vorzuweisen"
Nur auf qualifizierte Angebote. Bei mangeldem Erfolg auch auf weniger qualifizierte, die dann aber nicht mehr angeboten sein müssen? Das dann ohne Kostenerstattung? Und wohl auch noch rückwirkend?

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Brief Eingliederungsvereinbarung • rotbaker • Mittwoch, 04.04.2012 07:16

Kostenübernahme in einer EGV_VA • Mister X • Mittwoch, 04.04.2012 12:01

Re: Eingliederungsvereinbarung • Karl Murx • Mittwoch, 04.04.2012 09:05

Re: EGV-VA • rotbaker • Mittwoch, 04.04.2012 09:28

Es ist eher als allgemeiner Rat zu verstehen • Karl Murx • Mittwoch, 04.04.2012 10:04

''Die Bewerbungen müssen dem marktüblichen Standard genügen'' • Alex aus Schwelm • Mittwoch, 04.04.2012 08:51

Geiz • Bernhard II • Mittwoch, 04.04.2012 08:36

Re: Kostenerstattung • rotbaker • Mittwoch, 04.04.2012 09:34