Gedanken

Datum:Samstag, 31.03.2012 20:53
Autor: ela1953
Betreff:Gedanken
Text:Ein Eigentümer bekommt keine monatliche Instandhaltungspauschale - bei Bedarf müssen Kostenvoranschläge eingereicht werden - bei meiner Heizung musste ich zwei einreichen, bei einem Betrag von 500 Euro reichte einer.

Tilgung und Zinsen werden bei mir übernommen lt. Urteil vom BSG, weil Zinsen und Tilgung unter der angemessenen Miete liegt.

Heizungswartung, Schornsteinfeger sind Kosten der Unterkunft

Heizungsreparatur, Wegeinstandhaltung usw. - Instandhaltungskosten - mit Kostenvoranschlag -

Die Eigentümerin ist aber auch Vermieterin - Die Mieteinnahmen sind kein Einkommen, sondern mindern die eigene KdU

Ich habe aber gelesen, dass ein Vermieter eine Instandsetzungspauschale von den Mieteinnahmen absetzen kann - setz doch mal speziell dafür ein, ich meine ess gibt hier auch Vermieter

Aufteilung der KdU - ich ALGII, Sohn Azubi unter 25 ohne Mietvertrag - die Kosten wurden pro Kopf aufgeteilt. Mir wurde gesagt, dass bei einem Mietvertrag die Miete auch als Einkommen gerechnet würde - das ist aber falsch. Darf nur die eigene KdU mindern. Vorher sind aber noch so einige Dinge absetzbar. Da hab ich mich aber noch nicht mit befasst.
Viele Sachen sind nicht einfach KdU für den Eigentümer, sondern auch Dinge, die auf die Wohneinheiten aufgeteilt werden können oder müssen.

Meine Mutter in einem Mehrfamilienhaus bezahlt Gartenarbeiten, Müllabfuhr, Wasser und noch so einiges immer nach ihrem Wohnanteil. Da die Jobcenter schon überfordert sind, wenn ein Hilfeempfänger Eigentümer ist, sind sie erst recht überfordert, wenn da noch mehrer HGs, BGs und auch Vermietung mitspielt.

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Brief Wohnkosten bei Eigentum und Zusammenleben mit 4 Generationen • Opa Werner • Samstag, 31.03.2012 01:03

Was ist denn nun die Frage? owt • Dorfbengel • Samstag, 31.03.2012 19:18

Bitte lies meinen Text an ela1953 von 12.19 Uhr • Opa Werner • Samstag, 31.03.2012 21:33

weil im Gesetz nicht vorgesehen • nikita • Samstag, 31.03.2012 12:16

Re: Wohnkosten bei Eigentum und Zusammenleben mit 4 Generationen • ela1953 • Samstag, 31.03.2012 08:42

Na dann mal ein Versuch • Opa Werner • Samstag, 31.03.2012 12:19

Re: Wohnkosten bei Eigentum und Zusammenleben mit 4 Generationen • ela1953 • Samstag, 31.03.2012 08:43

dannn versuchen wir mal zu ''dröseln'' • ClaudiaF. • Samstag, 31.03.2012 07:34

Der Opa Werner hat noch nichts verraten, @ClaudiaF. • Magnolia • Samstag, 31.03.2012 11:35

und es duftet nach nettem Parfum ... • ClaudiaF. • Samstag, 31.03.2012 14:01

Hä.... • Opa Werner • Samstag, 31.03.2012 15:35

BMAS fragen, die kriegen Geld dafür • Herr Z. • Samstag, 31.03.2012 05:46

Hab schon nachgefragt • Opa Werner • Samstag, 31.03.2012 15:29

die Personen-Gruppen auf Seite 1 in BT-Drs. 17/3404 können dir das wohl erklären • Herr Z. • Samstag, 31.03.2012 20:00

Danke vielmals, aber wie gesagt Regierung war schon.... • Opa Werner • Samstag, 31.03.2012 21:27

Verursacher-Prinzip beachten, also die Typen fragen, die das Gesetz gemacht habe • Herr Z. • Sonntag, 01.04.2012 04:43

Re: Wohnkosten bei Eigentum und Zusammenleben mit 4 Generationen • Larsinchen • Samstag, 31.03.2012 03:48

Schon durchgeklagt • Opa Werner • Samstag, 31.03.2012 15:34

Gedanken • ela1953 • Samstag, 31.03.2012 20:53

Alles anders bei uns...... • Opa Werner • Samstag, 31.03.2012 21:58

von vorne • Bernhard II • Sonntag, 01.04.2012 18:39

Hier in diesem Forum gabs mind. 2 Nutzer • Einmischer • Sonntag, 01.04.2012 10:57

Eigendlich bin ich für solche Aktionen immer zu haben, meine Mitbewohner nicht • Opa Werner • Sonntag, 01.04.2012 11:44