KLagerücknahme unter der Bedingung

Datum:Donnerstag, 29.03.2012 10:21
Autor: Sunbee
Betreff:KLagerücknahme unter der Bedingung
Text:dass das JC eine Entscheidung hinsichtlich des TATSÄCHLICHEN Antrags schriftlich mitteilt VOR Rücknahme. Auf das Vermuten des SG, dass das JC nach vorab Rücknahme tatsächlich bescheidet, würde ich mich im Leben nicht (mehr) einlassen.

So habe ich es, gegen das Versorgungsamt, mal gemacht. Rücknahme, das VA hat trotzdem nicht in der beantragten Sache beschieden. Verfahren wegen Faulheit...ähem Untätigkeit musste ich dann ebenfalls einleiten. Bis zur eigentlichen Sache beschieden wurde, vergingen 2 Jahre und ein erneutes Klageverfahren war der einzige Weg dahin.
NIE wieder Rücknahme vor Bescheiderstellung.



Sunbee

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Re: Sozialgericht, SUPERGAU eingetreten, brauch Hilfe • Marlene 4 • Donnerstag, 29.03.2012 10:52

KLagerücknahme unter der Bedingung • Sunbee • Donnerstag, 29.03.2012 10:21

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Re: JC steht auf'm Schlauch, LeBe zahlt, soweit kommts • emily0909 • Donnerstag, 29.03.2012 09:35

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