JC steht auf'm Schlauch, LeBe zahlt, soweit kommts

Datum:Donnerstag, 29.03.2012 02:46
Autor: Moorsoldat
Betreff:JC steht auf'm Schlauch, LeBe zahlt, soweit kommts
Text:Liebe Emily0909, bestand im widerspruchsverfahren denn schon anwaltliche Vertretung? Falls nicht

Dem Vorschlag liegt zugrunde das der Beklagten spätestens nach Vorlage der Widerspruchsbegründung im Verfahren nach § 44 X hatte erkennen können, das es über einen anderen Anspruch entschieden hat, als die Klägerin hat geltend machen wollen.
Dadurch hat die Beklagte das Klageverfahren wohl mit verursacht.


Nicht nur mit. Die Amtsermittlungs und Beratungspflicht liegt beim JC. Dort sitzen die bezahlten Experten. Nur wenn das JC keinesfalls erkennen konnte, was da falsch lief käme ein Verschulden der Klägerin in Frage.

Vom Amts wegen (des SG) ist jeden mögliche Anspruchsgrundlage zu berücksichtigen, also auch die Wiederherstellung wegen des JC-Fehlers.

Daher

1. die Beklagte bescheidet den Antrag vom August 2010 bis spätestens ... unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts, welche ist ...

2. Ist das geschehen wird Klage wird zurückgenommen, ebenso Antrag auf PKH

3. die Beklagte erstattet der Klägerin die notwendigen außergerichtlichen Kosten

Falls keine Einigung wird beantragt die Klage als Untätigkeitklage nach 99 SGG fortzuführen.

Ja nach Formulierung der Bescheide käm auch in Frage, dass der falschen Bescheid aus Sicht des Klägerhorizonts als Ablehnung verstanden werden musste. Dann hätte das JC Anerkenntnis auszusprechen. PKH ist zu bewilligen aber irrrelevant, da sowieso das JC zahlt.

Mit brüderlichen Kampfesgrüßen

Moorsoldat

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Re: JC steht auf'm Schlauch, LeBe zahlt, soweit kommts • emily0909 • Donnerstag, 29.03.2012 09:35

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