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| Datum: | Montag, 12.03.2012 23:32 |
|---|---|
| Autor: | norchen |
| Betreff: | Bewerbungsmaßnahme und Rausschmiss |
| Text: | Einer Bekannten wurde eine Bewerbungsmaßnahme zugewiesen. Der Maßnahme widersprach sie aus zweierlei Gründen, da sie die Gleiche schon einmal vor zwei Jahren absolvieren musste und weil die Kinderbetreuung vorher nicht geregelt worden ist. Der Widerspruch wurde abgelehnt. JC und Maßnahmeträger entschieden, dass sie nur 20 Stunden in der Woche teilnehmen muss, so dass das Kind in die Schule gebracht und wieder abgeholt werden kann. So ging das auch eine Zeit lang. Nun erklärte ihr ein "Dozent", dass er so mit ihr nicht arbeiten könne und sagte ihr, dass sie ab sofort freigestellt sei. Sie meldete das sofort ihrer SB im JC. Sie wurde aus der M. herausgenommen. Schriftlich bekam sie das noch nicht vom JC. Sollte sie auf eine schriftliche Bestätigung des JCs bestehen, um abgesichert zu sein? |
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Bewerbungsmaßnahme und Rausschmiss • norchen • Montag, 12.03.2012 23:32
Was schreibe ich immer ? Alles schriftlich und nachweisbar machen ! owT. • Karl Murx • Dienstag, 13.03.2012 09:33
heisse Luft • Bernhard II • Dienstag, 13.03.2012 02:20
Immer schriftlich geben lassen! • A. Rod • Dienstag, 13.03.2012 00:05