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| Datum: | Freitag, 09.03.2012 19:57 |
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| Autor: | behoerdenmarathonalg2 |
| Betreff: | Welche Kosten trägt das Amt bei eigenem Haus |
| Text: | Hallo Ben, du sagst ja, auf dem Haus lasten keine Schulden. Das Haus ist vor ca. 1 Jahr für 3000,-- € gekauft worden. Gehe auch davon aus, dass der Preis von 3000,-- € der "normale" Preis war, nicht dass du dies zum Beispiel von der Verwandtschaft zum "Schnäppchen-Preis" erhalten hast und das Haus ist eigentlich "Unsummen" wert?! Aber das Haus ist ja selbstgenutztes Wohneigentum ... ** Ein anderer Teilnehmer hier im Forum hat ja schon geschrieben, wieviel qm du haben darfst. ** Du schreibst weiter, du besitzt 50 % eines alten Hauses. Das Amt könnte dich ggf. fragen, wie du wohnst und wem die anderen 50 % gehören, ob da ggf. eine eheähnliche Gemeinschaft oder ähnliches besteht?! (Damit kenne ich mich als Single aber nicht so gut aus). Ich gehe davon aus, dass das Amt (du hast ja weder Schuldzinsen noch Tilgung zu bezahlen; auf dem Haus liegen lt. deiner Aussage keine Schulden) deine Kosten übernimmt, und zwar *** MAXIMAL *** soviel wie eine vergleichbare Mietwohnung. Siehe örtliche Richtlinien "Harald Thomé". ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html Hinweis: Diese Datenbank wird nach bestem Wissen und Gewissen gepflegt, gerade viele ältere Richtlinien werden nicht mehr aktuell sein, daher ist es notwendig, um Rechtssicherheit zu bekommen, im Zweifelsfall doch bei den jeweiligen SGB II - Leistungsträgern nachzufragen. KdU - Richtlinien, Heizung und Wohnraumsicherung: -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Also wird m. E. alles gezahlt bis, wie gesagt, maximal zur Höhe einer Mietwohnung. Wahrscheinlich ist dein Haus für das Amt sogar noch billiger als eine vergleichbare Mietwohnung, weil das Haus ja bar bezahlt wurde und du sozusagen dein eigener Vermieter bist ... Was allerdings passiert, wenn dein Haus eine "Bruchbude" ist und ein paar Monate nach evtl. Hartz IV Bezug massive Reparaturen fällig werden weiss ich leider nicht. Dann kannst du dich ja nochmal melden. Gruß aus Kiel behoerdenmarathonalg2 |
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ALG 2 mit Eigenem Haus • ben27 • Mittwoch, 07.03.2012 18:55
Welche Kosten trägt das Amt bei eigenem Haus • behoerdenmarathonalg2 • Freitag, 09.03.2012 19:57
Bin davon aus gegangen dass du in dem Haus wohnst • behoerdenmarathonalg2 • Freitag, 09.03.2012 20:02
verkauf verboten • König Alkohol • Donnerstag, 08.03.2012 18:38
Wie verboten? • OPTieR • Donnerstag, 08.03.2012 22:47
Bei 3.000 Euro stellt sich die Frage meist gar nicht • Erwin Denzler • Donnerstag, 08.03.2012 08:16
Preis • Bernhard II • Donnerstag, 08.03.2012 08:28
Re: Preis • Erwin Denzler • Donnerstag, 08.03.2012 11:40
Hier stellt sich die Frage, • LinkerZyniker • Donnerstag, 08.03.2012 18:29
Re: ALG 2 mit Eigenem Haus • papalars • Mittwoch, 07.03.2012 23:31
grösse • ben27 • Mittwoch, 07.03.2012 20:36
erbemgemeinschaft • hubach • Mittwoch, 07.03.2012 19:22
das haus kann er nicht verkaufen, aber seinen anteil schon. owt. • papalars • Mittwoch, 07.03.2012 23:24
Angemessenheit des Wohneigentums • Franz Eberhofer • Mittwoch, 07.03.2012 20:13
Angemessenheit des Wohneigentums • Försterling • Donnerstag, 08.03.2012 07:30