Vermögen vs. Einkommen bei Selbständigkeit.

Datum:Donnerstag, 23.02.2012 21:50
Autor: Bigfoot
Betreff:Vermögen vs. Einkommen bei Selbständigkeit.
Text:Es kommt ja immer wieder mal vor, dass Selbständige in H4 fallen, weil z.B. Schuldner Rechnungen nicht begleichen, Forderungen ganz ausfallen etc..

Was mich umtreibt, ist die Frage, wie ausstehende Forderungen bei Antragstellung bewertet werden. Bilanztechnisch gehören die m.W. zum Vermögen und leistungsrechtlich gilt der Grundsatz, was einmal Vermögen ist, ändert im Leistungsbezug seinen Charakter nicht.

Kann mir da jemand nette Links posten, in denen die Problematik näher beleuchtet wird?

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Brief Vermögen vs. Einkommen bei Selbständigkeit. • Bigfoot • Donnerstag, 23.02.2012 21:50

Forderung • Bernhard II • Freitag, 24.02.2012 08:31

EÜR • Stiller Mitleser • Freitag, 24.02.2012 07:41

Diese Frage sind unwichtig • Koelsch • Freitag, 24.02.2012 09:56

Das ist aber nur ein Teil der Richtigkeit • Dorfbengel • Freitag, 24.02.2012 02:44

Ich denke, das stimmt so nicht • Koelsch • Donnerstag, 23.02.2012 22:31

Bilanz • Bigfoot • Freitag, 24.02.2012 16:23