Re: Prozeßrisiko? - wurde es nur 6 Monate angerechnet? ot

Datum:Freitag, 15.04.2011 20:06
Autor: Dafne
Betreff:Re: Prozeßrisiko? - wurde es nur 6 Monate angerechnet? ot
Text:Sie haben hier etwas misverstanden.
Bei meinem Beitrag ging es ausschließlich um die Zeit zwischen Erbereignis(datum) und Zufluß(datum).
Selbstverständlich wurde nach Zufluß das nach Abzug der Darlehenserstattung für obigen Zeitraum verbliebe Erbe auf sogar 12 Monate aufgeteilt, sodass weiterhin keine Leistungsvoraussetzungen vorlagen und nach den 12 Monaten ist das weiterhin verbliebene Erbe dann als Vermögen angesetzt worden, das bis zur Erreichung der Vermögensfreigrenze nunmehr aufzubrauchen ist.

Gruß

Optionen: Antwort schreiben Antwort schreibenDruckansicht DruckansichtSuchen Mehr von Dafne
Navigation: [] Thread [] • Forum Übersicht

Brief Rückforderung nach Erbschaft • Thoms • Donnerstag, 14.04.2011 22:47

Re: Rückforderung nach Erbschaft • Dafne • Freitag, 15.04.2011 16:07

Re: Rückforderung nach Erbschaft • elefant • Freitag, 15.04.2011 07:53

Seit wann gibt man Mitteilungen über 'voraussichtliche Zuflüsse' an das JC? ... • Joachim Wentzel • Freitag, 15.04.2011 09:26

Sollte in solchen Fällen etwa das JC ebenfalls nur darlehensweise ALG II zahlen? • Dafne • Freitag, 15.04.2011 16:29

und - wurde weiter geklagt? ot • Regina 25 • Freitag, 15.04.2011 16:31

Re: und - wurde weiter geklagt? ot • Dafne • Freitag, 15.04.2011 16:44

Abgewinnen kann man dem Anraten des Gerichts und dem Anwalt nichts! - Die ... • Joachim Wentzel • Freitag, 15.04.2011 17:13

Re: Abgewinnen kann man dem Anraten des Gerichts und dem Anwalt nichts! - Die .. • Dafne • Freitag, 15.04.2011 19:47

Ob Sie etwas dazugelernt haben halte ich für sehr zweifelhaft. - Wer auf das ..
Joachim Wentzel • Samstag, 16.04.2011 06:44

Wenn die Durchsetzung einer ordentlichen Abarbeitung von
tunichtgut • Samstag, 16.04.2011 10:02

Prozeßrisiko? - wurde es nur 6 Monate angerechnet? ot • Regina 25 • Freitag, 15.04.2011 16:47

Re: Prozeßrisiko? - wurde es nur 6 Monate angerechnet? ot • Dafne • Freitag, 15.04.2011 20:06

Re: Seit wann gibt man Mitteilungen über 'voraussichtliche Zuflüsse' an das JC? • elefant • Freitag, 15.04.2011 12:47

du hast geerbt • hubach • Freitag, 15.04.2011 00:09

nicht geerbt, sondern Vermächtnis entgegengenommen. - Weiter bitte unter ... • Joachim Wentzel • Freitag, 15.04.2011 06:51

Sie hätten die Behörde von dem Testament in Kenntnist setzen müssen • BankenRepublikDeutschland • Donnerstag, 14.04.2011 23:26

nix todeszeitpunkt • hubach • Freitag, 15.04.2011 00:12

weder Todeszeitpunkt noch Kenntnisnahme vom Testament ist unbedingt ausschlag- • ClaudiaF. • Freitag, 15.04.2011 00:10

falsch claudiaf • hubach • Freitag, 15.04.2011 01:10

Sie sollten sich bitte darüber informieren welche Unterschiede es zwischen ... • Joachim Wentzel • Freitag, 15.04.2011 06:46

Teils • Bernhard II • Donnerstag, 14.04.2011 23:06

Re: Rückforderung nach Erbschaft • Erwin Denzler • Donnerstag, 14.04.2011 22:57

gilt nicht das Zuflußprinzip, beginnend erst mit dem Tage des Geldeinganges • ClaudiaF. • Freitag, 15.04.2011 00:07

''Geldeingang'' • Erwin Denzler • Freitag, 15.04.2011 01:09

Re: Rückforderung nach Erbschaft • Thoms • Donnerstag, 14.04.2011 23:24

ALGII und Erbschaft - bei Erbschaft • vita • Freitag, 15.04.2011 08:08