Re: Abgewinnen kann man dem Anraten des Gerichts und dem Anwalt nichts! - Die ..

Datum:Freitag, 15.04.2011 19:47
Autor: Dafne
Betreff:Re: Abgewinnen kann man dem Anraten des Gerichts und dem Anwalt nichts! - Die ..
Text:Dem Anraten nicht, aber der geschilderten Begründung.
So geschehen in Travemünde und Lübeck.
Dem normalen Menschenverstand wird gemäß den beiden angerufenen Gerichten -wenn man denn so will- mit der Begründung Rechnung getragen, daß man ab Erbereignis "fiktiv" bereits vermögend ist, da man bis zum Zufluß aber noch nicht über das Vermögen verfügen kann, werden für diesen Zeitraum bis zum Zufluß weitergehende Sozialleistungen nur noch darlehensweise als Überbrückung erbracht und sind nach Eintritt der Verfügbarkeit (Zufluß) zu erstatten, da man ja ab Erbereignis bereits fiktiv vermögend ist und vorübergehend nur noch nicht über das Vermögen bis zum Zufluß verfügen kann, deshalb also darlehensweise.

War ursprünglich nicht meine Auffassung und nicht die der Betroffenen, wir mußten einfach nur hinsichtlich Begründungsinhalt dazulernen.

Gruß

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Brief Rückforderung nach Erbschaft • Thoms • Donnerstag, 14.04.2011 22:47

Re: Rückforderung nach Erbschaft • Dafne • Freitag, 15.04.2011 16:07

Re: Rückforderung nach Erbschaft • elefant • Freitag, 15.04.2011 07:53

Seit wann gibt man Mitteilungen über 'voraussichtliche Zuflüsse' an das JC? ... • Joachim Wentzel • Freitag, 15.04.2011 09:26

Sollte in solchen Fällen etwa das JC ebenfalls nur darlehensweise ALG II zahlen? • Dafne • Freitag, 15.04.2011 16:29

und - wurde weiter geklagt? ot • Regina 25 • Freitag, 15.04.2011 16:31

Re: und - wurde weiter geklagt? ot • Dafne • Freitag, 15.04.2011 16:44

Abgewinnen kann man dem Anraten des Gerichts und dem Anwalt nichts! - Die ... • Joachim Wentzel • Freitag, 15.04.2011 17:13

Re: Abgewinnen kann man dem Anraten des Gerichts und dem Anwalt nichts! - Die .. • Dafne • Freitag, 15.04.2011 19:47

Ob Sie etwas dazugelernt haben halte ich für sehr zweifelhaft. - Wer auf das ..
Joachim Wentzel • Samstag, 16.04.2011 06:44

Wenn die Durchsetzung einer ordentlichen Abarbeitung von
tunichtgut • Samstag, 16.04.2011 10:02

Prozeßrisiko? - wurde es nur 6 Monate angerechnet? ot • Regina 25 • Freitag, 15.04.2011 16:47

Re: Prozeßrisiko? - wurde es nur 6 Monate angerechnet? ot • Dafne • Freitag, 15.04.2011 20:06

Re: Seit wann gibt man Mitteilungen über 'voraussichtliche Zuflüsse' an das JC? • elefant • Freitag, 15.04.2011 12:47

du hast geerbt • hubach • Freitag, 15.04.2011 00:09

nicht geerbt, sondern Vermächtnis entgegengenommen. - Weiter bitte unter ... • Joachim Wentzel • Freitag, 15.04.2011 06:51

Sie hätten die Behörde von dem Testament in Kenntnist setzen müssen • BankenRepublikDeutschland • Donnerstag, 14.04.2011 23:26

nix todeszeitpunkt • hubach • Freitag, 15.04.2011 00:12

weder Todeszeitpunkt noch Kenntnisnahme vom Testament ist unbedingt ausschlag- • ClaudiaF. • Freitag, 15.04.2011 00:10

falsch claudiaf • hubach • Freitag, 15.04.2011 01:10

Sie sollten sich bitte darüber informieren welche Unterschiede es zwischen ... • Joachim Wentzel • Freitag, 15.04.2011 06:46

Teils • Bernhard II • Donnerstag, 14.04.2011 23:06

Re: Rückforderung nach Erbschaft • Erwin Denzler • Donnerstag, 14.04.2011 22:57

gilt nicht das Zuflußprinzip, beginnend erst mit dem Tage des Geldeinganges • ClaudiaF. • Freitag, 15.04.2011 00:07

''Geldeingang'' • Erwin Denzler • Freitag, 15.04.2011 01:09

Re: Rückforderung nach Erbschaft • Thoms • Donnerstag, 14.04.2011 23:24

ALGII und Erbschaft - bei Erbschaft • vita • Freitag, 15.04.2011 08:08