Re: Rückforderung nach Erbschaft

Datum:Freitag, 15.04.2011 07:53
Autor: elefant
Betreff:Re: Rückforderung nach Erbschaft
Text:Bei Mitteilung an das Jobcenter, dass du voraussichtlich ein Einkommenszufluss wegen einem Vernächtnis erwarten würdest, hättest du wahrscheinlich bis zur Klärung des Sachverhaltes und bis zum Zufluss des Vermächtnisses Arbeitslosengeld-2 nur auf Darlehensbasis erhalten. Ich denke, dass es sogar rechtens ist, wenn du die Arbeitslosengeld-2-Leistungen bis einschließlich November 2010 zurückerstatten musst. (In Erwartung des Vermächtnisses hätte ich versucht, irgendeinen Job - egal was - zu finden, um mich vor dem Zugriff des SB auf das Vermächtnis zu entziehen. Leider ist es ja so, dass der Rest des zugeflossenen Betrages, der am Ende des Monats verbleibt, im Folgemonat nicht zum Vermögen wird; das zugeflossene Einkommen wird auf einen zeitlichen Raum verteilt, in dem man damit seinen Lebensunterhalt bestreiten soll. Das widerspricht jedem Leistungsgedanken, und das ist auch verfassungsrechtlich nicht haltbar: Die einen dürfen den Vermögensfreibetrag ausschöpfen, während andere daran gehindert werden, die persönliche Vermögensfreigrenze überhaupt zu erreichen.)

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Brief Rückforderung nach Erbschaft • Thoms • Donnerstag, 14.04.2011 22:47

Re: Rückforderung nach Erbschaft • Dafne • Freitag, 15.04.2011 16:07

Re: Rückforderung nach Erbschaft • elefant • Freitag, 15.04.2011 07:53

Seit wann gibt man Mitteilungen über 'voraussichtliche Zuflüsse' an das JC? ... • Joachim Wentzel • Freitag, 15.04.2011 09:26

Sollte in solchen Fällen etwa das JC ebenfalls nur darlehensweise ALG II zahlen? • Dafne • Freitag, 15.04.2011 16:29

und - wurde weiter geklagt? ot • Regina 25 • Freitag, 15.04.2011 16:31

Re: und - wurde weiter geklagt? ot • Dafne • Freitag, 15.04.2011 16:44

Abgewinnen kann man dem Anraten des Gerichts und dem Anwalt nichts! - Die ... • Joachim Wentzel • Freitag, 15.04.2011 17:13

Re: Abgewinnen kann man dem Anraten des Gerichts und dem Anwalt nichts! - Die .. • Dafne • Freitag, 15.04.2011 19:47

Ob Sie etwas dazugelernt haben halte ich für sehr zweifelhaft. - Wer auf das ..
Joachim Wentzel • Samstag, 16.04.2011 06:44

Wenn die Durchsetzung einer ordentlichen Abarbeitung von
tunichtgut • Samstag, 16.04.2011 10:02

Prozeßrisiko? - wurde es nur 6 Monate angerechnet? ot • Regina 25 • Freitag, 15.04.2011 16:47

Re: Prozeßrisiko? - wurde es nur 6 Monate angerechnet? ot • Dafne • Freitag, 15.04.2011 20:06

Re: Seit wann gibt man Mitteilungen über 'voraussichtliche Zuflüsse' an das JC? • elefant • Freitag, 15.04.2011 12:47

du hast geerbt • hubach • Freitag, 15.04.2011 00:09

nicht geerbt, sondern Vermächtnis entgegengenommen. - Weiter bitte unter ... • Joachim Wentzel • Freitag, 15.04.2011 06:51

Sie hätten die Behörde von dem Testament in Kenntnist setzen müssen • BankenRepublikDeutschland • Donnerstag, 14.04.2011 23:26

nix todeszeitpunkt • hubach • Freitag, 15.04.2011 00:12

weder Todeszeitpunkt noch Kenntnisnahme vom Testament ist unbedingt ausschlag- • ClaudiaF. • Freitag, 15.04.2011 00:10

falsch claudiaf • hubach • Freitag, 15.04.2011 01:10

Sie sollten sich bitte darüber informieren welche Unterschiede es zwischen ... • Joachim Wentzel • Freitag, 15.04.2011 06:46

Teils • Bernhard II • Donnerstag, 14.04.2011 23:06

Re: Rückforderung nach Erbschaft • Erwin Denzler • Donnerstag, 14.04.2011 22:57

gilt nicht das Zuflußprinzip, beginnend erst mit dem Tage des Geldeinganges • ClaudiaF. • Freitag, 15.04.2011 00:07

''Geldeingang'' • Erwin Denzler • Freitag, 15.04.2011 01:09

Re: Rückforderung nach Erbschaft • Thoms • Donnerstag, 14.04.2011 23:24

ALGII und Erbschaft - bei Erbschaft • vita • Freitag, 15.04.2011 08:08